Energiesperren aussetzen und verhindern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine dauerhafte Aussetzung von Energiesperren sowie die Erarbeitung lösungsorientierter Vorschläge, wie etwa moderater Ratenzahlungen, durch die Stadtwerke Hamm vorsieht. Zudem wird die Entwicklung eines Konzepts zur Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen gefordert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert den aktuellen Mahnprozess im Tarifkundenbereich. Nach einer Anpassung des Verfahrens erfolgt nach einer kostenfreien Zahlungserinnerung eine Sperrandrohung. Im Falle einer drohenden Sperrung unterbreiten die Stadtwerke eine Abwendungsvereinbarung, die eine kostenfreie Aufteilung der Forderung in sechs monatliche Raten vorsieht. Bei Annahme dieses Angebots wird die Versorgung durch einen Vorauszahlungsmodus und eine Verdoppelung des nächsten Abschlags gesichert.
Für Kunden im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII besteht seit 2007 eine Sonderregelung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Hamm. Hier können Ratenzahlungen über bis zu 24 Monate gewährt werden, wobei die Tilgung direkt über das Jobcenter erfolgt, sofern eine Abtretungserklärung vorliegt. Trotz dieser Maßnahmen kommt es aufgrund von hohen Jahresabrechnungen oder ausgesetzten Leistungen vereinzelt zu Sperrprozessen.
Zur Vermeidung von Energiearmut berät der Kundenservice über Energiespartipps und sucht unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Stundungen oder Ratenvereinbarungen. Zudem besteht eine fortgeführte Unterstützung der Energiearmutsberatung durch die Verbraucherzentrale NRW e.V. in Hamm, um gemeinsam Strategien zur Vermeidung von Energieschulden zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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