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Beschlussvorlage

Bestellung einer Vorsitzenden für die Kommunale Gesundheitskonferenz in der Stadt Hamm

0608/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0608/22_VL die Neubesetzung des Vorsitzes der Kommunalen Gesundheitskonferenz beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, eine Stadträtin zur Vorsitzenden der Konferenz zu bestellen. Dieser Beschluss erfolgte als Reaktion auf das Ausscheiden des bisherigen Fachbereichsleiters für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie auf eine veränderte Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung.

Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde zuvor auf Grundlage der Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) durch den Rat einberufen und in ihrer Zusammensetzung festgelegt. Mit der Neubesetzung der Vorsitzenden ändert sich die personelle Leitung des Gremiums. Gemäß der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist die Vertretung des Vorsitzes durch die Leitung des Gesundheitsamtes geregelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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