Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Vergaberichtlinien vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der städtischen Regelungen an die aktualisierten Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Diese neuen Grundsätze wurden durch einen Runderlass vom Dezember 2021 veröffentlicht und verlängern die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2022.
Im Rahmen der Anpassung werden die Wertgrenzen für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 15.000 Euro netto auf 25.000 Euro netto angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für die freihändige Vergabe bei Bauleistungen erhöht: Die Grenze für Einzelaufträge pro Gewerk steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro netto, während der Gesamtauftragswert für eine Baumaßnahme von 125.000 Euro auf 200.000 Euro netto angehoben wird. Auch bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb erhöht sich der Anwendungsbereich für Einzelaufträge auf 1.000.000 Euro netto und für Gesamtaufträge auf 2.000.000 Euro netto.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Streichung einer Regelung zu Bauleistungen für Wohnzwecke vor, da die zugrunde liegende Ausnahmeregelung der V/OB/A ausgelaufen ist. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, um die neuen Erleichterungen in der Beschaffungspraxis zeitnah nutzen zu können und Verzögerungen in der Ausschreibung zu vermeiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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