Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0708/22 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter dem Punkt 1.2 der bestehenden Ordnung.
Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung, nach der die Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals zum 1. Januar 2022 von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule übergegangen ist. Damit liegen die Vermietung und Vermarktung dieses Veranstaltungsraums sowie der weiteren Räumlichkeiten der Volkshochschule im Heinrich-vom-Kleist-Forum nun in der Verantwortung der Volkshochschule.
Zudem wird auf eine bereits beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübke-Museum verwiesen. Damit diese spezifische Ordnung wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die vorgeschlagene Ergänzung des Begriffs „in der Volkshochschule (inkl. Gerd-Bucerius-Saal)“ im zweiten Abschnitt des Geltungsbereichs wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Räumlichkeiten gilt, für die eigene Nutzungsordnungen bestehen. Dies umfasst neben der Volkshochschule auch Schloss Oberwerries, das Gustav-Lübke-Museum sowie die Hallenmanagement GmbH. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Anpassung werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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