Zuständigkeitsordnung für den Lippepark
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion der Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag gestellt, die Zuständigkeitsordnung für den Lippepark anzupassen. Ziel ist es, der Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Entscheidungskompetenz für die Freizeitanlage zurückzugeben, zumindest für den Bereich Schacht Franz. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass die Entscheidung des Rates im Jahr 2020, die Zuständigkeit dem Rat zu übertragen, die Entwicklung der Anlage erschwert habe. Da die Bezirksvertretung Herringen keine direkte Handlungsmöglichkeit mehr besitze, könnten Anliegen und Impulse für die Weiterentwicklung des Parks sowie die Bekämpfung von Missständen nur schwer politisch behandelt werden. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Bedeutung des Lippeparks nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und eine Neuregelung der Zuständigkeit, auch im Hinblick auf die geplante Gründung eines Fördervereins, zielführend sei.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme dazu ausgeführt, dass der Antrag bereits von der Bezirksvertretung Hamm-Herringen an den Rat verwiesen wurde. Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen wird die Bedeutung des Lippeparks als wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgehend eingestuft. Eine Änderung der Regelung sei nicht möglich, da sich die Fläche des Parks über drei Stadtbezirke erstrecke. Eine Teilregelung für einzelne Bereiche des Parks wird von der Verwaltung als nicht sinnvoll bewertet.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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