Impfpflicht
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0241/22 Informationen zur bundesweit geltenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege angefordert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zu den medizinischen Voraussetzungen für ein ärztliches Attest, das eine Befreiung von der Covid-19-Impfung ermöglicht, sowie zur Frage, welche Personen in Hamm generell von dieser Pflicht befreit sein könnten. Zudem wurde nach der zuständigen Gruppe von Personen gefragt, die zur Ausstellung solcher Zeugnisse berechtigt ist.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für ein ärztliches Zeugnis über ein Impfhindernis im Infektionsschutzgesetz (§ 20a Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG) festgelegt sind. Die Ausstellung dieser Zeugnisse kann durch die niedergelassene Ärzteschaft in Hamm erfolgen. Bezüglich der medizinischen Kontraindikationen, die eine Impfung gegen Covid-19 verhindern können, verweist die Verwaltung auf die Informationen auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes.
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- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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