Resolution zur Verlegung der Notfallpraxis
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 29. März 2022 einer Resolution zugestimmt, die sich gegen die dauerhafte Verlegung der Notfallpraxis ausspricht. Die Vorlage 0753/22_VL basiert auf einer einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit aus der Sitzung vom 21. März 2022.
Gegenstand der Resolution ist die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die Notfallpraxis vom zentralen Standort am St. Marien-Hospital in der Hammer Innenstadt zur St. Barbara-Klinik im Nordwesten der Stadt zu verlegen. Der Rat lehnt diese dauerhafte Ansiedlung am Stadtrand ab. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Verlagerung nach Heessen als zeitlich begrenzte Maßnahme zur Sicherung des Infektionsschutzes während der Corona-Pandemie kommuniziert wurde. Es fanden laut Vorlage keine Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Stadt Hamm über eine dauerhafte Verlegung statt.
Die Resolution führt weiter aus, dass eine zentrale Erreichbarkeit für die medizinische Grundversorgung aus allen Stadtbezirken notwendig sei. Eine Verlagerung an den Stadtrand könne die Gesundheitsversorgung für mobil eingeschränkte sowie sozial schwache Gruppen beeinträchtigen. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die Ambulanzen der Innenstadtkrankenhäuser durch die Entscheidung stärker beansprucht werden könnten. Der Rat fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe auf, die Entscheidung zu überprüfen und im Dialog mit der Stadt Hamm eine einvernehmliche Lösung für einen zentralen Standort zu finden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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