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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.11.2025
- 3.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.04.2025
- 4.Beschlüsse
- 4.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 08.10.2025 hier: Benennung von DelegiertenZur Vorlage · BV-205/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beantragt eine Dringlichkeitsentscheidung zur Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 8. Oktober 2025. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 3. November 2025 angesetzt ist, wird eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit angestrebt.
Nach den Satzungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Hamm sechs stimmberechtigte Delegierte entsenden. Dabei soll die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen, wobei die Geschlechterverteilung dem Anteil der Frauen im Stadtrat entsprechen soll. Bei der Verteilung der sechs Stimmen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ist eine Aufteilung auf die Fraktionen vorgesehen: Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze, während die Fraktion B90/Die Grünen und die FDP-Fraktion jeweils einen Sitz erhalten.
Neben den zu benennenden Delegierten sind kraft Satzung weitere Mitglieder des Vorstandes sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen stimmberechtigt. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied eines dieser Gremien ebenfalls teilnahmeberechtigt. Darüber hinaus besteht für die Stadt Hamm die Möglichkeit, weitere Personen ohne Stimmrecht als Gäste zur Versammlung zu entsenden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.2Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · BV-353/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden. Die Beschlussvorlage basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, welcher die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Hamm bestätigt.
Der Entwurf weist eine Bilanzsumme von 1.671.604.980,55 Euro sowie ein Jahresergebnis von 84.294,29 Euro aus. Mit der Feststellung des Abschlusses soll die Verwaltung ermächtigt werden, den Jahresüberschuss in Höhe von 84.294,29 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Prüfberichte bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und empfiehlt dem Rat, den Feststellungsbeschluss zu verabschieden. Die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss ist für den 8. Dezember 2025 vorgesehen; die abschließende Entscheidung im Rat soll am 9. Dezember 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.3Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · BV-354/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-354/25 sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung erteilt. Die Grundlage hierfür bilden der vorgelegte Jahresabschluss sowie die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beraten. Das Gremium übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfahl den Ratsmitgliedern bereits mit der Vorlage 336/25, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Damit wird festgehalten, dass gegen die Haushaltsführung keine Einwendungen erhoben werden.
Die Beschlussfassung über die Entlastung ist von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses rechtlich zu trennen. Da dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht, wird dieser Vorgang als separater Beschluss behandelt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und steht am 9. Dezember 2025 zur abschließenden Entscheidung im Rat an.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.4800 Jahre Stadt Hamm 2026 – Gemeinsam in die ZukunftZur Vorlage · BV-335/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-335/25 befasst sich mit der Planung der Feierlichkeiten zum 800. Geburtstag der Stadt Hamm im Jahr 2026 unter dem Motto „Gemeinsam in die Zukunft“. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Inhalte umzusetzen, sofern eine gesicherte Finanzierung vorliegt. Für die Auszahlungen ist ein Betrag von 800.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll durch Partner wie die Hallenmanagement Hamm GmbH, den Westfälischen Turnerbund, die Sparkasse Hamm und die Stadtwerke Hamm sowie durch Haushaltsmittel erfolgen.
Das Veranstaltungsprogramm umfasst unter anderem die Westfälischen Hansetage, das DreiklangFest, das 5. NRW-Landesturnfest sowie das HAMM800FESTIVAL. Weitere geplante Ereignisse sind der Tag der Westfälischen Geschichte, das Internationale JazzFest, der Urban Run, die ExtraSchicht, das Flugplatzfest sowie verschiedene Konzerte und Märkte. Ganzjährige Maßnahmen beinhalten die Öffentlichkeitsarbeit mit einer Logo-Vorstellung ab Ende 2025, die Erstellung von Merchandise-Artikeln sowie Ticket-Verlosungen. Zudem sind die Entwicklung einer Augmented-Reality-App des Stadtarchivs sowie die Denkmaltopographie vorgesehen.
Ein Förderfonds ermöglichte Vereinen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 15. November 2025 Anträge auf bis zu 2.026 Euro. Die Vorlage sieht zudem die Kontaktaufnahme mit Partnerstädten bezüglich deren Beteiligung an den Hauptveranstaltungen vor. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den zuständigen Ausschüssen im Dezember 2025, bevor eine Entscheidung im Rat am 9. Dezember 2025 ansteht. Federführend ist das Büro für Kultur und Tourismus.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.5#h4 KulturSommer und KulturFest h4 2026Zur Vorlage · BV-317/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-317/25 befasst sich mit der Planung der kulturellen Veranstaltungen für das Jahr 2026, wobei aufgrund des 800. Geburtstages der Stadt Hamm eine inhaltliche Erweiterung der Formate „KulturSommer #h4“ und „KulturFest h4“ vorgesehen ist. Der geplante Veranstaltungszeitraum umfasst die KulturNacht am 8. Mai, die Hammer KneipenNacht am 16. Mai sowie das KulturFest vom 11. bis 13. September 2026. Für das Jahr 2026 sind Auszahlungen in Höhe von 233.210 € und Einzahlungen von 127.000 € kalkuliert, was einen städtischen Eigenanteil von 106.210 € zur Folge hat. Die entsprechenden Mittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt. Der Rat soll die Aktionen zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Beratung der Vorlage ist für Dezember 2025 in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
Zusätzlich regelt die Vorlage die Durchführung der Veranstaltung „Hamm Erfahren“ am 30. August 2026 auf dem Gelände der HSHL. Die Realisierung erfolgt durch die Hochschule und das Stadtmarketing in Kooperation mit dem 1. Hammer Oldtimerregister sowie dem Förderverein Hospiz Hamm. Mit der Beschlussfassung wird die Verwaltung mit der konkreten Planung und der Durchführung von Ausschreibungen beauftragt. Zudem sollen für die einzelnen Elemente Fördermöglichkeiten oder Sponsoren gesucht werden, denen im Gegenzug eine entsprechende Darstellungsplattform geboten wird.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.6Feststellung des Wirtschaftsplans 2026 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · BV-328/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Wirtschaftsplan 2026 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) festlegen. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2026 auch die Mittelfristplanung bis 2029, einen Vermögensplan sowie einen Finanz- und Stellenplan.
Die geplanten Aufwendungen im Bereich der Entsorgung belaufen sich auf rund 10,98 Millionen Euro, während der Personalaufwand etwa 14,17 Millionen Euro beträgt. Die Erträge resultieren primär aus Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung sowie den Betrieb von Deponie und Kompostierungsanlage sowie aus gewerblichen Leistungen. Im Zuge einer Neuzuweisung von Aufgaben übernimmt der ASH künftig auch die Reinigung von Platzflächen, was laut Vorlage zu einem weitgehenden Ausgleich zwischen zusätzlichen Aufwendungen und Erträgen führt.
Für das Jahr 2026 sind Investitionen in Sachanlagen in Höhe von rund 15,19 Millionen Euro vorgesehen, die unter anderem Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Vorhaben ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 11 Millionen Euro geplant. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2029 veranschlagt, um die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und weiteren Investitionen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.7Grundsteuerreform: Hebesatzanpassung Grundsteuer B zur Wahrung der AufkommensneutralitätZur Vorlage · BV-368/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Wahrung der Aufkommensneutralität, um das geplante Grundsteueraufkommen von 35,8 Millionen Euro sicherzustellen.
Hintergrund der Vorlage ist, dass durch laufende Anpassungen und Korrekturen seitens des Finanzamtes sowie durch Rechtsbehelfe gegen die neuen Messbescheide die Summe der festgesetzten Steuerbeträge gesunken ist. Dadurch wird das angestrebte Aufkommen nach aktuellem Stand nicht erreicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze für Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2026 anzupassen. Konkret soll der Hebesatz für Wohngrundstücke von bisher 669 % auf 678 % steigen. Für Nichtwohngrundstücke ist eine Erhöhung von 1.338 % auf 1.356 % vorgesehen.
Durch diese Anpassung ergeben sich Verschiebungen in der Belastung zwischen den Grundstücksarten: Während die Belastung für Wohngrundstücke zunimmt, verringert sie sich bei Grundstücken ohne Wohnnutzung. Die Vorlage sieht vor, die entsprechende Hebesatzsatzung zu beschließen und die weitere Entwicklung des differenzierten Hebesatzrechts sowie die Rechtslage bei bestehenden Klagen weiterhin zu beobachten.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.8Neunte Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 01.03.2006Zur Vorlage · BV-395/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der neunten Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 1. März 2006. Anlass für die Anpassungen ist die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwachtungsgerichts Münster vom 19. November 2025. Mit der Neuregelung soll die rechtssichere Erhebung von Steuervorauszahlungen für das Jahr 2026 gewährleistet werden.
Die Vorlage sieht vor, den Tatbestand für die Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen zu konkretisieren. Zudem wird klargestellt, dass Anpassungen der Vorauszahlungen jederzeit möglich sind, sofern sich die voraussichtliche Steuerlast im laufenden Veranlagungszeitraum verändert. Eine weitere Neuerung betrifft die Regelung zur Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen auf die endgültig festgesetzte Steuerschuld.
Zusätzlich wird der Besteuerungstatbestand sprachlich angepasst, indem der Begriff „Playstations“ durch den umfassenderen Begriff „Spielekonsolen“ ersetzt wird. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und dem Rat am 9. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.9Neufassung der Abfallsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-358/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat mit der Vorlage BV-358/25 die Neufassung der städtischen Abfallsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist das im Jahr 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW), welches das bisherige Landesabfallgesetz abgelöst hat. Da die neue Muster-Abfallsatzung des Landes strukturelle Abweichungen zur bisherigen Fassung sowie zusätzliche Regelungen vorsieht, wurde aufgrund der Vielzahl an Änderungen statt einer bloßen Änderungssatzung eine komplett neue Satzung erarbeitet.
Die inhaltlichen Anpassungen dienen primär der Konkretisierung und Aktualisierung der Regelungen im Hinblick auf die übergeordnete Landesgesetzgebung. An der praktischen Abfallwirtschaft in Hamm ergeben sich durch die Neufassung nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stadtreinigung kaum Veränderungen. Der Entwurf wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Neufassung nicht erwartet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.10Abfallgebührensatzung 2026Zur Vorlage · BV-329/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Abfallgebührensatzung. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation wird eine Erhöhung der Gebühren für Restmüll, Gewerbeabfalltonnen und Bioabfall um etwa 6,86 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 21,4 Millionen Euro, wobei ein Betrag von 18,9 Millionen Euro durch Gebühren gedeckt werden soll.
Als Ursachen für den höheren Gebarfsbedarf werden steigende Personalkosten durch Tarifanpassungen sowie höhere Entsorgungskosten genannt, die unter anderem auf die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zurückzuführen sind. Zudem fallen Mehraufwendungen bei den Verwaltungskostenerstattungen an, die durch Leistungen des Tiefbau- und Grünflächenamtes entstanden sind.
Konkret ändern sich die Entgelte für verschiedene Behältergrößen. So steigt beispielsweise die Gebühr für einen 120-Liter-Restmüllbehälter von 192,72 Euro auf 205,93 Euro. Bei der Abholung von Sperrmüll erhöht sich der Preis für den sogenannten „Blitz-Sperrmüll“ von 49,50 Euro auf 79,50 Euro. Gleichzeitig wird ein neues Angebot für „Eil-Sperrmüll“ mit einer Gebühr von 39,50 Euro eingeführt. Des Weiteren werden die Entgelte für die Auslieferung und den Einbau von Schwerkraftschlössern sowie Anlieferungen an Wertstoffhöfen künftig als Gebühren im Rahmen der Satzung geführt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.11Abwassergebührensatzung 2026 der Stadt HammZur Vorlage · BV-346/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2026 sowie über die Neufassung der Abwassergebührensatzung entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-346/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes basiert auf der Kalkulation für das Jahr 2026.
Der Gebührenbedarf für die Abwasserbeseitigung steigt im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 6,5 Millionen Euro, was einer Steigerung von 39,5 Prozent entspricht. Während die Verbandsumlage aufgrund geringerer Beiträge für Abwasserbehandlungsanlagen um 0,9 Millionen Euro sinkt, verzeichnen die Kosten für die Abwasserabgabe einen Zuwachs von 0,3 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor ist die Erhöhung der Kosten im Netzbetrieb um 7,2 Millionen Euro gegenüber der Kalkulation 2025. Dies liegt unter anderem daran, dass für das Jahr 2026 keine Entnahme aus der Beitragsausgleichsrücklage möglich ist.
Die angepassten Gebührensätze führen dazu, dass die Gesamtabgaben für einen vierköpfigen Musterhaushalt im Jahr 2026 steigen werden. Die Neufassung der Satzung wurde auf Grundlage dieser Ergebnisse erstellt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.1215. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · BV-378/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der 15. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung sowie eine entsprechende Anpassung des Straßenreinigungsverzeichnisses. Grund für die Vorlage BV-378/25 ist die Notwendigkeit, das Verzeichnis aufgrund der Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile zu ergänzen sowie an praktische Erfordernisse anzupassen.
Die zusätzlichen Reinigungsleistungen sollen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung mit dem vorhandenen Personal und den bestehenden Maschinen bewältigt werden können. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Straßen ist der Änderungssatzung beigefügt, wobei die zuständigen Bezirksvertretungen jeweils spezifische Listen für ihre Stadtbezirke erhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vor, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.13Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-363/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Gebühren für die Schlammabfuhr aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Auf Basis einer Gebührenbedarfsberechnung liegt dem Umweltamt eine Beschlussvorlage vor, die eine Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung vorsieht.
Nach den vorliegenden Berechnungen sieht die neue Satzung eine Erhöhung der Grundgebühr pro Entleerung von bisher 89,85 Euro auf 118,96 Euro vor. Zudem soll sich die Arbeitsgebühr pro 0,5 Kubikmeter von 20,95 Euro auf 23,27 Euro erhöhen. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt hingegen unverändert.
Die Anpassungen der Gebühren basieren auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2026 sowie den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach die Gebühren kostendeckend erhoben werden müssen. Laut der Vorlage sind etwaige Unterdeckungen im Gebührenhaushalt in den Folgejahren auszugleichen, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.14Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-352/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-352/25 die zehnte Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung und sieht unterschiedliche Anpassungen bei den Kosten für die Nutzung städtischer Friedhöfe und Friedhofshallen vor.
Im Rahmen der Kalkulation ist eine Senkung der Bestattungsgebühren um durchschnittlich 9,3 Prozent (netto) vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen um durchschnittlich 8,9 Prozent (netto) steigen. Bei Standardbestattungen in Erdburgen ergibt sich eine leichte Netto-Erhöhung von 1,8 Prozent, während die Gebühren für Urnenbestattungen um etwa 6,5 Prozent steigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht zum 1. Januar 2026. Für bestimmte Grabformen führt diese Änderung zu höheren Gebühren. Bei Bestattungsformen, die der Umsatzsteuer unterliegen, resultiert daraus eine durchschnittliche Mehrbelastung für die Nutzer von rund 26 Prozent. Die Gebührenerhebung folgt dem Prinzip der Kostendeckung, wobei Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren in die Berechnung einfließen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.14.1Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026Zur Vorlage · BV-352/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die zehnte Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2026. Hintergrund der Anpassung ist das Ende einer Übergangsfrist zur Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetzes zum 31. Dezember 2025. Durch diese Änderung werden verschiedene Bestattungsleistungen der Umsatzsteuer unterworfen, weshalb die Satzung so angepasst wird, dass die Steuer ausgewiesen werden kann. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2020.
Sollte das Bundesfinanzministerium seine Rechtsauffassung zu diesem Sachverhalt ändern, sieht die Vorlage vor, dass die Verwaltung die Satzung erneut anpasst und die Umsatzsteuer erstattet. Die Gebühren werden auf Basis einer Bedarfsberechnung kostendeckend erhoben. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen werden im Gebührenhaushalt in den Folgejahren ausgeglichen, wodurch die Regelung haushaltsneutral bleibt. Der städtische Eigenanteil beinhaltet dabei Aufwendungen, die nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden können, wie etwa die Pflege von allgemeinen Grünflächen und Vorratsflächen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.15Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2026Zur Vorlage · BV-375/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-375/25 des Amtes für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sieht eine Anpassung der Gebührensätze im Rettungsdienst der Stadt Hamm zum 1. Januar 2026 sowie die Aktualisierung der Anlagen 1 und 2 zum Rettungsdienstbedarfsplan vor. Der Rat soll die 6. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst verabschieden. Die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze sehen eine Erhöhung für Krankentransporte von 296,50 € auf 347,00 €, für Rettungstransporte von 930,00 € auf 966,50 € und für Notarzteinsätze von 1.276,50 € auf 1.333,00 € vor.
Hintergrund der Vorlage ist eine erwartete Fehlfinanzierung im Rettungsdienst. Aufgrund niedrigerer Festbeträge der Krankenkassen ab September 2025 wird für das Haushaltsjahr 2025 eine Unterdeckung von 1,4 Mio. € prognostiziert; für das Jahr 2026 wird bei gleichbleibender Höhe ein Defizit von etwa 5,4 Mio. € angenommen.
Hinsichtlich der Gebührenabrechnung beabsichtigt die Verwaltung, die rechtsgültigen Tarife vorerst in voller Höhe den Krankenkassen in Rechnung zu stellen, um eine direkte Belastung der Gebührenschuldner zu vermeiden. Differenzbeträge werden als offene Forderungen geführt. Sollte eine gesetzliche Klärung im Rahmen der Reformen des Bundesgesundheitsministeriums und des Rettungsgesetzes NRW ausbleiben oder die Verjährung der Forderungen drohen, ist eine erneute Entscheidung über die direkte Festsetzung der Differenzbeträge gegen die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Die Beratung der Vorlage findet am 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie am 9. Dezember 2025 im Rat statt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.16Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen Taxen zum 01.01.2026Zur Vorlage · BV-382/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-382/25 des Rechtsamtes befasst sich mit der geplanten Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen zum 1. Januar 2026. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die steigenden Betriebskosten für Kraftstoff, Energie, Versicherungen, Wartung und Personal als Grundlage angeführt werden. In einer internen Umfrage sprachen sich 22 Unternehmen für die Erhöhung aus, während drei Unternehmen dagegen stimmten. Der Verband des privaten und gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW V.S.P.V. e.V. empfahl eine Anpassung um 14,7 %.
Nach einem Erörterungstermin mit zwölf Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern am 13. November 2025 wird eine moderate Tarifanpassung vorgeschlagen, die von der ursprünglichen Beantragung abweicht. Der Grundpreis soll tagsüber von 3,50 € auf 4,50 € und nachts von 4,00 € auf 5,00 € steigen. Der Kilometerpreis wird sowohl tagsüber als auch nachts von 2,50 € auf 2,80 € angehoben. Die Wartezeitgebühr soll von 40,00 € auf 45,00 € steigen, ergänzt durch einen neuen Großraumzuschlag in Höhe von 5,00 €.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf den Anstieg des Verbraucherpreisindex von 110,2 im Jahr 2022 auf etwa 121,8 Mitte 2025 sowie auf die seit drei Jahren unveränderten Bustarife der Stadtwerke Hamm. Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Rechtsverordnung gemäß der vorliegenden Anlage. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 2. Dezember 2025, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 sowie den Rat am 9. Dezember 2025 vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.17Umsetzung der Vorgaben der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG ab dem 01.01.2026 und Beendigung der Übergangsfrist zum 31.12.2025.Zur Vorlage · BV-376/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, die gesetzlichen Vorgaben zur Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab dem 1. Januar 2026 umzusetzen und die bisherige Übergangsfrist zum 31. Dezember 2025 zu beenden.
Bisher ist die Stadt Hamm lediglich im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch tätig, während hoheitliche Tätigkeiten sowie die Vermögensverwaltung nicht umsatzsteuerbar bleiben. Mit der Neuregelung entfällt diese Differenzierung zwischen dem hoheitlichen Bereich und Betrieben gewerblicher Art, sodass künftig jede Leistung potenziell umsatzsteuerpflichtig sein kann. Grundlage für diesen Schritt sind Vorgaben der Finanzbehörden aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2024 bezüglich des Vorsteuerabzuges.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein positiver Beitrag von rund 200.000 Euro in die Haushaltsplanung erwartet. Die erforderlichen Prozessveränderungen und Umstellungen im Rechnungswesen wurden bereits vorgenommen. Zudem werden strukturelle und technische Voraussetzungen geschaffen, um steuerrechtliche Risiken zu erkennen und Optimierungsspielräume zu nutzen. Zur Minimierung von Haftungsrisiken wird begleitend ein Tax Compliance Management System installiert.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.18Prüfung der Kommunalwahl am 14.09.2025Zur Vorlage · BV-385/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Kommunalwahlen vom 14. September 2025 offiziell für gültig zu erklären. Dies umfasst die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Hamm, der Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrates. Gemäß der Beschlussvorlage BV-385/25 endete die Frist für Einsprüche gegen die amtliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse am 24. Oktober 2025, ohne dass Einwendungen eingereicht wurden.
Nach Prüfung durch den Wahlausschuss und der Verwaltung liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vor, welche die Mandatsverteilung oder das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Da somit keine der im Kommunalwahlgesetz genannten Gründe für eine Ungültigkeit vorliegt, wird die Bestätigung der Gültigkeit beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Wahlprüfungsausschuss am 2. Dezember 2025 sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025, bevor sie im Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss
- 4.19Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und FamilieZur Vorlage · BV-374/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-374/25 wird eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hamm vorgeschlagen. Anlass für die Neuregelung ist die Sitzung des Rates am 3. November 2025, in der Nicole Krüger auf Vorschlag des Friedrich-Wilhelm-Stifts zum stimmberechtigten Mitglied des Ausschusses gewählt wurde. Da sie zuvor als beratendes Mitglied im Gremium tätig war, ist eine Neubesetzung dieser Funktion erforderlich.
Die Arbeitsgruppe „Hilfe zur Erziehung“ schlägt vor, Frank Herber als neues beratendes Mitglied für den Ausschuss zu wählen. Als stellvertretendes beratendes Mitglied soll Nicole Neises-Weiler nachrücken, um die Position von Frank Herber zu übernehmen.
Der Vorgang wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt. Die abschließende Entscheidung über die vorgeschlagenen Besetzungen ist für die Ratssitzung am 9. Dezember 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personellen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm entstehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.20Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und FreizeitZur Vorlage · BV-401/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm/BSW hat mit der Beschlussvorlage BV-401/25 eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit beantragt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Zehra Savas als stellvertretendes Mitglied in das Gremium zu wählen, um die Position von Elvan Abuska neu zu besetzen.
Der parlamentarische Prozess für diesen Antrag ist bereits terminiert. Am 8. Dezember 2025 findet eine vorberatende Sitzung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt. Die abschließende Entscheidung über den Vorschlag soll in der Ratssitzung am 9. Dezember 2025 erfolgen.
Mit der beantragten Änderung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm verbunden. Eine Klimarelevanz wird für das Vorhaben ebenfalls nicht angegeben. Federführend für die Bearbeitung der Vorlage ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.21Umbesetzung im RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · BV-403/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Hamm eingebracht. Der vorliegende Entwurf sieht vor, Mohamed Lamsiah als ordentliches Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Damit soll die Nachfolge für Franz Tillmann geregelt werden.
Der Entscheidungsprozess ist für Dezember 2025 terminiert. Die Vorlage wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt. Im Anschluss daran steht die abschließende Entscheidung durch den Rat zur Umsetzung der Umbesetzung auf der Tagesordnung der Ratssitzung vom 9. Dezember 2025.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen personellen Wechsel keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen entstehen. Ebenso sind keine klimarelevanten Aspekte mit diesem Beschlussvorschlag verknüpft.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.22Umbesetzungen in externen GremienZur Vorlage · BV-383/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über personelle Umbesetzungen in externen Gremien. Laut der Beschlussvorlage BV-383/25 soll ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat der IMPULS Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH sowie der Innovationszentenschaft Hamm GmbH berufen werden. Als Ersatz soll ein neues Mitglied für diese Aufsichtsräte entsendet werden, wobei die Gesellschafterversammlung der IMPULS zur Zustimmung dieser Umbesetzung angewiesen wird.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft den Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter AöR. Hier ist vorgesehen, ein stellvertretendes Mitglied aus dem Gremium zu berufen und ein neues stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat zu entsenden.
Die vorgeschlagenen Änderungen erfolgen auf Wunsch der Fraktionen ProHamm bzw. AfD. Zudem wird über eine personelle Veränderung in der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, einer Tochtergesellschaft der IMPULS Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH, berichtet.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.23Umbesetzung im Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenter Hamm AöRZur Vorlage · BV-404/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage BV-404/25 wird eine personelle Änderung im Verwaltungsrat des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, Herrn Franz Tillmann aus dem Gremium abzuberafen und stattdessen Herrn Ludger Hähnel als neues Mitglied zu entsenden.
Dieser Vorschlag zur Umbesetzung erfolgt auf Wunsch der SPD-Fraktion. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor sie am 9. Dezember 2025 im Rat der Stadt Hamm zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird. Federführend für die Erarbeitung dieser Vorlage ist das Amt für Konzernsteuerung. Mit der personellen Neubesetzung sind laut den vorliegenden Informationen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.24Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-371/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im November 2025 beschlossen, den Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Die Besetzung dieser Position erfolgt auf Vorschlag des Stadtsportbundes.
In der Beschlussvorlage BV-37<0xC2>6/25 werden nun die entsprechenden Personen vorgeschlagen. Der Stadtsportbund hat Axel Nickol als beratendes Mitglied sowie Susanne Zerbo-Jonigk als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Ausschuss nominiert.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss in der Sitzung am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 die endgültige Entscheidung trifft. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berufung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen. Eine Klimarelevanz liegt nicht vor.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.25Wahl von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und GleichstellungZur Vorlage · BV-402/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um drei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Erweiterung sieht vor, dass zwei Vertreter der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates in den Ausschuss berufen werden.
Mit der Beschlussvorlage BV-402/25 werden nun die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Hammer Wohlfahrtsverbände zur Besetzung der durch die Verbände zu benennenden Positionen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Personen umfassen eine sachkundige Einwohnerin und einen sachkundigen Einwohner als beratende Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertreter, wobei die Nachfolge für die stellvertretenden Positionen in der Vorlage noch nicht feststeht.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neubesetzung der beratenden Mitglieder entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.26Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hier: Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-405/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-405/25 befasst sich mit der Besetzung von zwei Positionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm steht dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ein Vorschlagsrecht für die Benennung eines weiteren beratenden Mitglieds sowie eines stellvertretenden beratenden Mitglieds in diesem Gremium zu.
In seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 hat der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration den Vorschlag gefasst, Elzbieta Kolodziej als beratendes Mitglied und Fatih Karaman als stellvertretendes beratendes Mitglied zu nominieren. Die endgültige Entscheidung über diese personellen Besetzungen wird im Rat in der Sitzung am 9. Dezember 2025 getroffen. Mit diesem Vorgang sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 4.27Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-373/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates für die aktuelle Wahlperiode entscheiden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Angelegenheiten und Anregungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und zu unterstützen, sofern kommunale Zuständigkeiten bestehen.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Mitglieder auf Vorschlag verschiedener Institutionen bestellt werden. Zu den vorgeschlagenen Vertretern des Rates der Stadt Hamm gehören unter anderem Sabine Zumbrink, Selina Golda, Michael Beuning-Pletschen und Lucas Slunjski. Neben Ratsmitgliedern sollen Vertreter zahlreicher Wohlfahrtsverbände und Organisationen im Beirat vertreten sein. Dazu zählen unter anderem die Caritasverband Hamm e.V., der VdK Sozialverband e.V., der Sozialverband Deutschland e.V., das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt sowie der DGB Stadtverband Hamm. Ebenso sind Vertreter der Diakonie Ruhr Hellweg e.V., des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sowie des Arbeitskreises Inklusion und des Seniorenbeirates vorgesehen.
Die Amtszeit der Mitglieder orientiert sich an der laufenden Wahlperiode des Rates. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.28Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-366/25 des Umweltamtes befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm für die kommende Ratsamtsperiode. Der Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen, die Vertreter verschiedener Verbände aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und Sport darstellen. Zu den vorschlagsberechtigten Vereinigungen gehören unter anderem der Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Landesverband Gartenbau NRW e.V., der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V., der Landessportbund NRW e.V. sowie der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Für jeden dieser Verbände ist jeweils ein Sitz vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl der im Dokument gekennzeichneten Personen vor, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die jährlichen Aufwendungen für die Besetzung belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 2.500,00 Euro. Die Amtsdauer der gewählten Vertreter orientiert sich an der Amtszeit des Rates und endet mit der Neubesetzung des Beirates. Der bisherige Vorsitzende bleibt gemäß der geltenden Dienstordnung bis zur Wahl einer neuen Leitung im Amt. Die Mitglieder erhalten Sitzungsgelder nach dem Ausschussmitglieder-Entschädigungsgesetz. Die Beratung der Vorlage ist für den 2. Dezember 2025 im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie für den 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss angesetzt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.28.1Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · BV-366/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-366/25 1. Ergänzung geht es um die Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. teilte mit, dass der ursprünglich für ein stellvertretendes Mitglied vorgesehene Kandidat nicht mehr zur Verfügung steht. Als Ersatz wurde ein neuer Vertreter vorgeschlagen.
Die Vorlage sieht vor, die in der Sachdarstellung und Begründung als Mitglieder bzw. deren Stellvertreter gekennzeichneten Personen zu wählen, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung. Für die 16 Mitglieder des Beirates sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 2.500 Euro vorgesehen.
Die Vorlage wird im Dezember 2025 zunächst im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorberatend behandelt. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 geplant.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 4.29Wahl eines Vertreters sowie zweier Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“Zur Vorlage · BV-357/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Besetzung der Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hellweg-Sauerland“ für die Wahlperiode 2025 bis 2030 entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-357/25 sieht vor, Carsten Nüsken, den Leiter des Personalmanagements, als Vertreter zu wählen. Als erster Stellvertreter wird Mathias Hellmich vorgeschlagen, der stellvertretende Leiter des Personalmanagements, während Patrick Scheungrab als zweiter Stellvertreter nominiert ist.
Der Zweckverband, dem neben Hamm auch die Kreise Hochsauerlandkreis, Höxter, Paderborn, Soest, Unna und Warendorf angehören, übernimmt die theoretische und praxisbezogene Berufsausbildung sowie die Durchführung von Prüfungen für die Beschäftigten der Mitgliedskommunen. Die Satzung des Verbandes schreibt vor, dass jedes Mitglied einen Vertreter und zwei Stellvertreter entsendet.
Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und soll am 9. Dezember 2025 im Rat beschlossen werden. Mit der Wahl der Vertretung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.30Benennung eines Mitgliedes für den Verbandsrat des LippeverbandesZur Vorlage · BV-398/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm schlägt vor, den Oberbürgermeister für die Besetzung eines Sitzes im Verbandsrat des Lippeverbandes zu nominieren. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Lippeverbandes diesen Vorschlag übernimmt. Da die Stadt Hamm die höchsten Beiträge leistet, steht ihr ein Sitz im Verbandsrat zu, welcher bisher durch den Oberbürgermeister vertreten wurde.
Die Amtszeit der Mitglieder im Verbandsrat beträgt fünf Jahre, endet jedoch erst mit der Wahl eines neuen Gremiums. Ein neuer Wahlvorschlag wird daher erst zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung im März 2026 benötigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Mitglieder des Verbandsrates nicht gleichzeitig als Delegierte in der Verbandsversammlung fungieren dürfen und kein Dienstverhältnis zu anderen Mitgliedern des Lippeverbandes unterhalten dürfen. Da die Stadt Hamm nur einen Vertreter entsendet, muss dieser dem Rat angehören und darf nicht ausschließlich der Verwaltung angehören. Der Oberbürgermeister erfüllt diese Voraussetzungen, da er sowohl als Vertreter der Verwaltung als auch als Vertreter des Rates benannt werden kann.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.31Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · BV-397/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entsendung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe entscheiden. Die Vorlage BV-397/25 regelt die personelle Vertretung der Stadt im Rahmen der Satzungsbestimmungen des Verbandes. Gemäß den Vorgaben des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes müssen die Träger der Mitgliedssparkassen Vertreter zur Verbandsversammlung entsenden, wobei unter anderem ein Mitglied des Verwaltungsrates mit dem Status eines Hauptverwaltungsbeamten vertreten sein muss.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für beide Positionen sind jeweils Stellvertreter vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung sicherzustellen. Die vorgeschlagenen Personen wurden auf Grundlage einer Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm vom 27. November 2025 benannt.
Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster. Er unterstützt die Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages und fördert das Sparkassenwesen sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit. Die Verbandsversammlung übernimmt dabei die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Aufgaben des Verbandes. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.32Kommunales Jobcenter - Planung 2026Zur Vorlage · BV-289/25 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage BV-289/25 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenter Hamm AöR für das Jahr 2025 sowie der Planung des Arbeitsmarktprogramms für 2026. Der Rat der Stadt Hamm soll den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Planung für das Jahr 2026 befürworten.
Für das Jahr 2026 wird ein Bundesbudget von 34,27 Millionen Euro ermittelt, welches sich aus 15,73 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen und 18,55 Millionen Euro für Verwaltungskosten zusammensetzt. Für die Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms stehen 12,33 Millionen Euro zur Verfügung, wobei eine Umschichtung von 3,40 Millionen Euro aus dem Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen ist. Die finanziellen Mittel umfassen zudem 1,8 Millionen Euro für die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie 400.000 Euro für ein Vermittlungsbudget. Als inhaltlicher Schwerpunkt für 2026 wurde das Thema Vielfalt mit Fokus auf Zuwanderung festgelegt.
Die vorläufigen Ergebnisse für 2025 weisen bis zum Stand des 30. September 2025 eine Gesamt-Integrationsquote von 54 Prozent aus. Für das Jahr 2026 werden quantitative Ziele von insgesamt 3.550 Integrationen angestrebt, wobei 850 Integrationen für Personen unter 25 Jahren vorgesehen sind. Mittelfristig bis Ende 2027 ist eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit bei unter 25-Jährigen um 50 Prozent sowie eine Steigerung der Integrationsquoten von Frauen und Migrantinnen das Ziel der Planung.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.33Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt HammZur Vorlage · BV-309/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-309/25 sieht die Anpassung der bestehenden Satzung vom 16. September 2014 vor. Hintergrund der geplanten Änderung sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung.
Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist die Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Durch die Anpassung soll eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen erarbeitet.
Das Verfahren sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage am 1. Dezember 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberatend behandelt. Am 8. Dezember 2025 folgt die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neufassung der Satzung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden.
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- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.34Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern" in der Stadt HammZur Vorlage · BV-359/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern verabschieden. Da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 nach zwanzig Jahren außer Kraft getreten ist, bedarf es einer Neuregelung für das Verbrennen von Gegenständen im Freien, welches nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erteilung gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigungen abzulösen. Bisher wurden jährlich etwa 60 Brauchtumsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 56 Euro genehmigt. Künftig soll dieser Prozess durch eine gebührenfreie Anzeige ersetzt werden, die mit einer anschließenden Bestätigung durch die Behörde einhergeht. In der Anzeige müssen Veranstalter, Ort, Zeitpunkt sowie die verantwortlichen Überwachungspersonen benannt werden; hierfür wird auch ein digitales Formular bereitgestellt.
Die Verordnung dient zudem dem Klimaschutz, indem sie die Anzahl der Feuer auf öffentliche Veranstaltungen begrenzt und private Feuer ausschließt, um Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub zu reduzieren. Die Beratungen zur Vorlage finden in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz statt, bevor der Rat im Dezember 2025 eine Entscheidung trifft.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.35Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-268/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Beschlussvorlage BV-268/25 des Ordnungsamtes bezieht sich auf Veranstaltungen der Wirtschaftsagentur IMPULS, die für den Zeitraum jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geplant sind.
Die beantragten Termine umfassen den 6. Mobilitätstag am 12. April 2026, das 9. Hammer GenussFest am 29. Juli 2026, den 26. Hamms Bunten Herbst am 25. Oktober 2026 sowie die Familien-Weihnacht am 13. Dezember 2026. Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurden Kriterien wie die Belebung der Innenstadt und die Stärkung des stationären Einzelhandels für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt bewertet.
Im Vorfeld der Entscheidung fand am 16. Oktober 2025 ein runder Tisch statt, an dem lokale Akteure aus den Bereichen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer beteiligt waren. Die Stellungnahmen der Beteiligten wurden bis zum 20. Oktober 2025 eingeholt. Das Ordnungsamt empfiehlt die Verabschiedung der Verordnung, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen nach Einschätzung der Behörde gegeben sind.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.35.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-268/25 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt regelt. Mit der Beschlussvorlage BV-268/25 1. Ergänzung werden die Veranstaltungstermine in der Sachdarstellung und Begründung korrigiert.
Die Verordnung umfasst vier Termine im Jahr 2026, die an bestimmte Veranstaltungen gekoppelt sind. Dazu gehören der 12. April für den 6. Mobilitätstag, der 27. September für das 9. Hammer GenussFest sowie der 25. Oktober für den 26. Hamms Bunten Herbst. Ein vierter Termin ist der 13. Dezember 2026 für das Familien-Weihnacht-Event vorgesehen.
Der Beratungsprozess zur Vorlage sieht mehrere Stufen vor. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte berät die Angelegenheit am 2. Dezember 2025 vorberatend. Im Anschluss finden am 3. Dezember 2025 Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie am 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Dezember 2025 geplant.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 03.12.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 4.36Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · BV-377/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH für die Jahre 2026 und 2027 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat der Verlängerung vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung zustimmt und den kommunalen Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Verlängerung zuzustimmen.
Der bestehende Vertrag läuft zum 31. Dezember 2025 aus. Aufgrund von Aufwendungen im Bereich der Parkunterhaltung sowie bei den Personalkosten ist eine Anpassung der Mittel erforderlich, da diese nicht vollständig anderweitig kompensiert werden können. Ab dem Jahr 2026 belaufen sich die Gesamtzuschüsse auf 2.875.000 Euro. Davon trägt die Stadt Hamm einen Anteil von 2.000.000 Euro, während der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Festbetrag von 875.000 Euro übernimmt. Die Zuweisung der Mittel erfolgt durch die Gesellschafter unabhängig von den jeweiligen Gesellschaftsanteilen. Die Verbandsversammlung des RVR hat dem Vertrag für die Jahre 202
... wait, let me finish the sentence properly.
... Die Verbandsversammlung des RVR hat dem Vertrag für die Jahre 2026 und 2027 bereits in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2025 zugestimmt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.37Projektfinanzierung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbHZur Vorlage · BV-388/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH entscheiden. Laut der Beschlussvorlage BV-388/25 wird ein Betrag von 2,65 Millionen Euro beantragt, um die Liquidität sowie die Refinanzierung anstehender Projektmittel sicherzustellen. Diese Mittel dienen dazu, die Finanzierungsbedarfe der Tochtergesellschaften wie der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH, der Entwicklungsagentur für nachh. Güterverkehr GmbH und der Innovationszentren Hamm GmbH zu decken. Zudem müssen Eigenanteile aus Förderprojekten sowie Overhead-Kosten finanziert werden.
Da die regulären Haushaltsplanungsberatungen sowie das Projekt „Werksquartier“ in das Jahr 2026 verschoben wurden, ist eine gesonderte Beschlussfassung noch im Jahr 2025 vorgesehen, um die unterjährige Finanzplanung der IMPULS zu gewährleisten. Die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Hierfür werden nicht verausgabte investive Mittel in Höhe von 1,15 Millionen Euro aus dem Stadtamt 24 herangezogen. Die verbleibenden Aufwendungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro sollen durch eine erhöhte Gewinnabführung der Stadtwerke Hamm GmbH gedeckt werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.38Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ als Servicegesellschaft der UKBSZur Vorlage · BV-381/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ beschließen, die als Servicegesellschaft für die Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag sowie die Entsendung von Stadtbaurat Andreas Mentz in die Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft vor. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse zu unterstützen.
Die Tochtergesellschaft soll Dienstleistungen für die UKBS und deren Gesellschafter erbringen. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Heizkostenabrechnung, die Bereitstellung von E-Mobilität und Mieterstrom, den Energieeinkauf sowie die Verwaltung und Modernisierung von Wohnungsbeständen und kommunalen Immobilien. Auch die Entwicklung von Baulandflächen ist vorgesehen. Durch die Ausgliederung dieser Tätigkeiten sollen steuerliche Vorteile bei der Umsatzsteuer und der Gewerbeertragssteuer genutzt werden.
Im Zuge der Gründung soll das Personal der UKBS vollständig in die neue Gesellschaft überführt und das Verwaltungsgebäude auf die GmbH übertragen werden. Die wirtschaftliche Struktur sieht vor, dass die Gewinne der Tochtergesellschaft über einen Gewinnabführungsvertrag an die UKBS abgeführt werden. Der Aufsichtsrat der UKBS hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.39Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-291/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-291/25 des Familienhauses befasst sich mit dem aktuellen Stand und der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Hamm. Ziel der Vorlage ist es, die Entwicklung zur Kenntnis zu nehmen und die bestehenden Strukturangebote sowie Standardprogramme zu beschließen, um den präventiven Kinderschutz zu sichern. Zu den festgesetzten Angeboten zählen die Schreisprechstunde und das Babylotsenangebot der St. Barbara-Klinik sowie der Johanniter Kliniken, die Willkommensbesuche mit Rabatzgruppen, die Hammer Hausbesuche, das Programm „Kleine Knirpse“ und die Familienpaten.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sehen für das Jahr 2026 Aufwendungen in Höhe von 953.000 Euro vor, die im Jahr 2027 auf 1.048.000 Euro ansteigen. Die entsprechenden Einzahlungen belaufen sich auf 102.0<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für 2026 beziehungsweise 103.000 Euro für 2027, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 851.000 Euro für 2026 und 945.000 Euro für 2027 ergibt.
Zusätzlich werden die Digitalisierung der Willkommensbesuche durch einen digitalen Ordner sowie das neue Veranstaltungsformat „Hammer Mama Party“ thematisiert. Die Vorlage führt zudem eine Geburtenstatistik für das Jahr 2024 an, die 1.546 Lebendgeburten ausweist, was einem Rückgang von etwa 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Als Gründe für einen steigenden Unterstützungsbedarf werden psychische Belastungen bei Kindern sowie die Situation von Familien aus der Ukraine angeführt. Die Beratung der Vorlage ist für die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie für den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie den Rat im Dezember 2025 vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.40Verlängerung des Projekts Krisenintervention bei JugendkriminalitätZur Vorlage · BV-367/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung des Projekts „Krisenintervention bei Jugendkriminalität“ vorgelegt. Die Verwaltung beantragt, das bestehende Kriseninterventionsteam für delikvente Jugendliche und Intensivstraftäter für den Zeitraum vom 1. Januar 202ng bis zum 31. Dezember 2027 fortzuführen, sofern die städtische Finanzierung gesichert ist. Das Projekt, welches seit Mai 2024 durch die Träger Friedrich-Wilhelm-Stift und die Outlaw gGmbH umgesetzt wird, verfolgt das Ziel, Jugendliche mit hohem Delinquenzpotential aufzusuchen, Straftaten zu verhindern und die Entwicklung alternativer Lebensentwürfe zu begleiten.
Die veranschlagten Aufwendungen belaufen sich für das Jahr 2026 auf 224.500 Euro und für das Jahr 2027 auf 231.000 Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Kosten zwischen 270.000 Euro und 410.000 Euro lagen, sinken die geplanten Ausgaben aufgrund der etablierten Projektstrukturen. Die Finanzierung umfasst Personalkosten für zwei Vollzeitäquivalente sowie Pauschalen für Sach- und Overheadkosten und Sonderkosten für pädagogische Angebote.
Die Vorlage durchläuft im Dezember 2025 die Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss, bevor der Rat eine abschließende Entscheidung trifft.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.41Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2025 - 2028Zur Vorlage · BV-251/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2025 bis 2028. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, an dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 festzuhalten. Demnach ist die Förderung stationärer Plätze gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Nach der aktuellen Planung besteht für den Zeitraum 2025 bis 2028 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm. Die Einschätzung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung erlaubt es der Kommune, die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur zu steuern. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssten jedoch das wirtschaftliche Risiko für den Neubau selbst tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht vorgesehen ist. Die vorliegende Planung wurde bereits am 8. Oktober 2025 in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- 4.42Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor dem Hintergrund des GanztagsanspruchsZur Vorlage · BV-362/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-362/25 des Jugendamtes sieht eine Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor, um dem Ganztagsanspruch gerecht zu werden. Ziel ist der Ausbau der Offenen Ganztagsschulbetreuung (OGS) sowie der Ferienangebote im Rahmen der Jugendhilfe. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Angebot auf 18 Standorte ausgeweitet werden, um über zehn Ferienwochen hinweg 450 Plätze pro Woche bereitzustellen. Die Planung umfasst zudem ein zentrales Angebot für die Weihnachtsferien sowie eine spezifische Kapazität an der Mark-Twain-Schule. Die drei bisherigen Angebotsstränge sollen zu einem gesamtstädtischen Angebot zusammengeführt werden, das künftig auch Schüler der Klassen 5 und 6 einschließt.
Die finanzielle Planung sieht für das Amt für Jugendhilfe für die Jahre 2026 bis 2028 steigende Aufwendungen vor, die von 485.680 € auf 1.273.400 € ansteigen. Für das Amt 51 sind ab 2027 jährliche Aufwendungen von 500.000 € vorgesehen. Die Haushaltsbelastung der Stadt Hamm wird für 2026 mit 393.274 €, für 2027 mit 861.623 € und für 2028 mit 1.078.198 € kalkuliert. Während die Elternbeiträge unverändert bleiben, wird künftig eine Gebühr für die Mittagsverpflegung in Höhe von 4,00 € pro Tag erhoben. Die Stadt fördert neue Angebote als Fehlbetragsfinanzierung mit einer Obergrenze von maximal 150 € pro Kind und Woche, wobei die Stadt im Regelfall bis zu 100 € zuzahlt. Die Umsetzung der Regelungen wird der Verwaltung übertragen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 01.12.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
- 4.43Deutschland-Ticket: 1. Fortführung ab 2026 2. Unbefristete Verlängerung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-310/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Anwendung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich unbefristet fortzuführen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen ausreichen. Im Rahmen dieser Regelung soll auch die „Allgemeine Vorschrift“, welche das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen festlegt, unbefristig verlängert werden. Zudem sollen die Vorgaben zur Tarifanwendung des Deutschlandtickets in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden.
Die Finanzierung der Ausgleichszahlungen soll vollständig durch Bundes- und Landesmittel erfolgen, sodass keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm erforderlich ist. Sollten die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, oder sollte das Deutschlandticket nicht mehr Bestandteil des WestfalenTarifs sein, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um finanzielle Belastungen für die Stadt und die Verkehrsunternehmen abzuwenden. Die unbefristete Verlängerung der Vorschrift soll die Planungssicherheit für Fahrgäste sowie Verkehrsunternehmen erhöhen und den administrativen Aufwand minimieren.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.44Beschaffung von vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr HammZur Vorlage · BV-239/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Beschaffung von insgesamt vier Rettungstransportwagen und zwei Krankentransportwagen für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hamm beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Neuanschaffungen vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung erfolgen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 2.002.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die finanziellen Auszahlungen sind auf zwei Jahre verteilt: Im Jahr 2027 sind 746.000 Euro für die ersten zwei Rettungstransportwagen vorgesehen, während im Jahr 2028 weitere 1.256.000 Euro für die verbleibenden zwei Rettungstransportwagen sowie die zwei Krankentransportwagen anfallen sollen. Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2027 sowie in der mittelfristigen Planung berücksichtigt. Eine Refinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Jahren durch Abschreibungen im Rahmen der Rettungsdienstgebühren.
Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes sicherzustellen, da die derzeit eingesetzten Fahrzeuge das Ende ihrer Betriebszeit erreichen und steigende Reparaturkosten eine wirtschaftliche Nutzung erschweren. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten und der notwendigen Ausschreibungsverfahren soll das Beschaffungsverfahren zeitnah eingeleitet werden, wobei die Auftragsvergabe für das Jahr 2026 geplant ist. Bei den neuen Fahrzeugen sollen aktuelle Standards der Medizintechnik sowie der Fahrzeug- und Umwelttechnik berücksichtigt werden.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 01.12.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 4.45Stadtwerke Hamm GmbH: Beteiligung der Trianel GmbH durch Erwerb von Kommanditanteilen an der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG (T-BESS 1)Zur Vorlage · BV-380/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-380/25 des Amtes für Konzernsteuerung regelt die geplante Beteiligung der Stadtwerke Hamm GmbH an einem Batteriespeicherprojekt in Waltrop. Im Rahmen der Vorlage soll die Trianel GmbH bis zu 25 % der Kommanditanteile an der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG erwerben. Der Erwerbspreis ist auf bis zu 79.000 EUR pro Megawatt festgesetzt. Zudem sind Einlagen in Höhe von bis zu 1.792.000 EUR für die T-BESS 1 sowie 1.243.000 EUR für die TBW vorgesehen. Des Weiteren soll die T-BESS 1 mit 8,9 % am Kommanditkapital der TBW beteiligt werden. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist der Erwerb von 50 % der Netzleitung Lünen GmbH durch die TBW zum Preis von 350.000 EUR.
Die Umsetzung des Projekts ist an die Bedingung geknüpft, dass die Trianel GmbH Baubeschlüsse für den Batteriespeicher und die Nebenanlagen fasst, sofern die Kosten pro Megawatt den Wert von 853.000 EUR nicht überschreiten. Die Vorlage führt verschiedene Projektrisiken auf, darunter Marktveränderungen, regulatorische Hürden sowie potenzielle Kostensteigerungen oder Verzögerungen bei der Inbetriebnahme, die den Wegfall von Netzentgeltbefreiungen zur Folge haben könnten. Kommunalrechtlich ist für die Beteiligung die Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte sowie eine Anzeige bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Beratung der Vorlage ist für den Dezember 2025 in den zuständigen Ausschüssen und im Rat vorgesehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.46Verkauf der Windkraftanlage und Liquidation der KIWI Bürgerwind Windkraft GmbHZur Vorlage · BV-379/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über den Verkauf einer Windkraftanlage sowie die Liquidation der KIWI Bürgerwind Windkraft GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anlage an die Stadtwerke Hamm GmbH zu veräußern. Damit einher geht der Beschluss, die Gesellschaft aufzulösen und Gunther Körner als Liquidator zu bestellen.
Die KIWI Bürgerwind Windkraft GmbH wurde 1995 gegründet, um Windenergieanlagen in Hamm zu realisieren. An der Gesellschaft sind die Stadt Hamm sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Der Verkauf erfolgt im Rahmen der Strategie der Stadtwerke Hamm, die Erzeugung erneuerbarer Energien im Stadtgebiet auszubauen und Flächen für Repowering-Maßnahmen am Standort Enniger Berg zu sichern. Die Windkraftanlage hat ihre technische Lebensdauer erreicht und ist aufgrund einer Standortverlagerung im Jahr 1998 kaum noch wirtschaftlich zu betreiben.
Der Verkauf umfasst neben der Anlage auch das Erbbaurecht sowie sämtliche damit verbundene Rechte und Pflichten. Durch die Veräußerung sollen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gedeckt werden, sodass eine Auskehrung des Stammkapitals im Jahr 2027 möglich sein soll. Der geplante Beginn der Liquidation ist der 1. Januar 2026. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg angezeigt.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 4.47Vergabe externer Ingenieurleistungen zu Fachplanungen für den Neu-/Ausbau der K 35n und Rathenaustraße, KostensteigerungenZur Vorlage · BV-356/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Mittel für externe Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau der K 35n sowie der Rathenaustraße zu erweitern. In der Beschlussvorlage BV-356/25 wird die Übernahme zusätzlicher Kosten beantragt, da bei der ursprünglichen Honorarberechnung weitere Leistungen nicht berücksichtigt wurden.
Zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Eigenanteil von 650.000 Euro für Aufgaben wie Straßenentwurf und Gutachten entstehen voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von etwa 750.000 Euro. Diese resultieren primär aus der Brückenplanung sowie der örtlichen Bauüberwachung. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen für die externen Vergaben auf circa 1,4 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen verteilen sich auf die Jahre 2026 bis 2030. Für den Zeitraum von 2026 und 2027 sind jeweils 150.000 Euro für Umweltuntersuchungen, Baugrundgutachten und Brückenplanung vorgesehen, während im Jahr 2028 ein Betrag von 100.000 Euro für die Brückenplanung veranschlagt ist. Die Kosten für die örtliche Bauüberwachung belaufen sich im Jahr 2029 auf 150.000 Euro und im Jahr 2030 auf 200.000 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.48Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-231/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die Offenlegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee in Hamm beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 29.710 m². Dieser Bereich umfasst 14 Gebäude aus der Zeit zwischen 1922 und 1925 sowie die dazugehörigen Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung setzt sich aus rund 65,4 % Wohnflächen, 9,8 % Verkehrsflächen und 24,8 % öffentlichen Grünflächen zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Entwurf der Denkmalbereichssatzung vom Juni 2025 inklusive der Begründung und des Gutachtens des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Während das Polizeipräsidium Hamm keine inhaltlichen Bedenken äußerte, wies die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf die Notwendigkeit der Betriebssicherheit ihrer Anlagen hin, was von der Unteren Denkmalbehörde als nicht beeinträchtigt bewertet wurde. Die IHK zu Dortmund regte eine Berücksichtigung energetischer Anforderungen an. Weitere beteiligte Stellen wie der Lippeverband, das Rechtsamt, das Umweltamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv, die Bauverwaltung, die Stadtplanung sowie die Bauordnung äußerten keine Einwände.
Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte im Dezember 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.49Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-224/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Pelkumer Kirchplatz entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-224/25 sieht die Unterschutzstellung des Gebiets „Denkmalbereich Nr. 4 Pelkumer Kirchplatz“ gemäß § 10 DSchG NRW vor. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von etwa 10.742 Quadratmetern und beinhaltet verschiedene Grundstücke, darunter die Liegenschaften am Pelkumer Kirchplatz 1 bis 14, an der Kamener Straße 187 und 189 sowie am Kirchgraben 9.
Die Satzung zielt darauf ab, das historische Ensemble zu erhalten. Dies umfasst die St.-Jakobus-Kirche, die verbliebene Kirchringbebauung, den historischen Straßenverlauf sowie die Grünflächen des Kirchplatzes. Der Schutzbereich soll die kleinteilige Struktur, die Gebäudeformen und das äußere Erscheinungsbild der Fachwerkhäuser sowie die Kubaturen der Bauten sichern. Neben bereits als Einzeldenkmale eingetragenen Gebäuden sollen auch weitere Bestandteile des Gebiets in den Schutzbereich einbezogen werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den Gremien für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, bevor eine Entscheidung im Rat ansteht.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.50Theodor-Heuss-Schule, Sanierung des Verwaltungstraktes, der alten OGS, der Aula, des WC-Traktes und der Turnhalle inkl. Umkleiden.Zur Vorlage · BV-223/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-223/25 sieht eine umfassende Sanierung der Theodor-Heuss-Schule vor. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Verwaltungstrakt, die ehemalige Offene Ganztagsschule, die Aula, den Sanitärbereich sowie die Turnhalle inklusive der Umkleideräume und der Außenanlagen. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung externer Planungsleistungen erfolgen, wobei der Beschluss unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung steht.
Die investiven Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 4.549.000 Euro, die vollständig durch den städtischen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die konsumtiven Gesamtkosten werden auf 380.000 Euro beziffert. Der zeitliche Ablauf der Auszahlungen ist auf die Jahre 202<0xC2>6 bis 2028 verteilt, wobei die höchsten Investitionssummen im Jahr 2027 anfallen. Die Durchführung der Sanierungsarbeiten ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Ende 2028 vorgesehen.
Durch die Maßnahmen entstehen jährliche Fremdkapitalkosten in Höhe von 68.085 Euro, welche die Ergebnisrechnung des Stadtrechnungsamtes 65 beeinflussen. Die konsumtiven Aufwendungen werden im jeweiligen Entstehungsjahr in den Ergebnisrechnungen der Stadtrechnungsämter 40 und 65 ausgewiesen. Das Beratungsverfahren durchläuft die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 über die Vorlage entscheidet. Federführend für das Vorhaben ist das Immobilienmanagement.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.51Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.167 - Eventzentrum am Schildkamp - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-183/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.167 für ein Eventzentrum am Schildkamp beschließen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücksflächen des ehemaligen Betriebsgebäudes der Stadtwerke Hamm in der Schildkamp 3. Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung, einen Teil der bestehenden Lagerhalle als Mehrzweckhalle für Veranstaltungen wie Kongresse, Messen oder private Feiern mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen umzunutzen. Die übrigen Flächen sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.
Da das geltende Planungsrecht die Nutzung als Vergnügungsstätte in diesem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässt, soll durch den neuen Bebauungsplan die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist eine verträgliche Einordnung in das angrenzende Wohngebiet an der Hohenzollernstraße sowie ein entsprechender Stellplatznachweis vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.52Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-248/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-248/25 wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.169 „An der Lilienstraße“ beantragt. Das etwa 4.700 m² große Plangebiet in der Gemarkung Hamm soll von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Ziel ist die Errichtung einer Wohnanlage, die aus zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss bestehen soll. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Öffentlichkeit über die Ziele, Zwecke sowie unterschiedliche Lösungen und Auswirkungen informiert werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Anwendung der Instrumente des sogenannten „Bauturbos“ zur beschleunigten Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anwendungsvoraussetzungen noch zu klären sind. Dabei sollen auch die Interessen der Öffentlichkeit und privater Akteure sowie klimarelevante Aspekte, wie etwa Begrünungsvorgaben zur Vermeidung von Hitzeinseln, berücksichtigt werden. Das geplante Planverfahren soll anlaufen, während die Prüfung der neuen Instrumentarien parallel zur Vorbereitung des Verfahrens erfolgt. Der Beratungsablauf sieht Sitzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und Mobilität sowie in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte am 2. Dezember 2025 vor. Im Anschluss werden der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 und der Rat am 9. Dezember 2025 beraten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.532. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-253/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-253/25 des Stadtplanungsamtes behandelt die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 02.017 – Hülsweg im Stadtbezirk Uentrop. Das etwa 7.160 m² große Plangebiet soll die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes ermöglichen und eine etwa 12 Meter breite öffentliche Verbindung für Fuß- und Radverkehr sichern. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum sowie die Einbindung in die bestehenden Wohnstrukturen und den angrenzenden Grünzug, wobei die Parkanlage im bestehenden Bebauungsplan erhalten bleibt.
Im Rahmen der Vorlage sollen die Ergebnisse der Beteiligung gemäß Baugesetzbuch sowie die Stellungnahmen verschiedener Träger, darunter die Emschergenossenschaft/Lippeverband, der Regionalverband Ruhr, die Energie- und Wasserversorgung Hamm, die Untere Naturschutzbehörde, das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz sowie die Untere Immissionsschutzbehörde, zur Kenntnis genommen werden. Zudem ist die Berücksichtigung der öffentlichen Stellungnahme vorgesehen. Für Neubauten werden Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünungen, eine Photovoltaik-Pflicht auf Schrägdächern und ein Verbot von Schottergärten festgesetzt.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung zur zweiten Änderung nebst Begründung vom 1. Oktober 2025 beschließen. Der Beratungsprozess sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 25. November 2025, in den zuständigen Ausschüssen Anfang Dezember 2025 sowie im Rat am 9. Dezember 2025 vor. Durch die Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Im Geltungsbereich treten die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 02.017 und Nr. 02.011 – Lisenkamp im überlagerten Bereich außer Kraft.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.54Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-264/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-264/25 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das Quartier St. Michael beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Braam-Ostwewmar umfasst etwa 1,6 Hektar und beinhaltet Flächen des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie Teile von Grün- und Verkehrsflächen. Ziel der städtebaulichen Neuordnung ist die Entwicklung von Wohnflächen, etwa für stationäre Pflege oder Seniorenwohnen, sowie der Neubau einer Kindertagesstätte.
Parallel dazu ist eine inhaltliche Neugestaltung des Bebauungsplans Nr. 02.061 vorgesehen. Hierbei soll das Planungsrecht so angepasst werden, dass neben den Flächen für die Kita und das Gemeindehaus auch Wohnbau und soziale Nutzungen durch private Investoren möglich werden. Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets wird dabei geprüft. Zudem sieht die Planung die Untersuchung von Klimaschutzmaßnahmen vor, darunter die Pflicht zur Dachbegrünung und Photovoltaik sowie ein Verbot von Schottergärten.
Die Verwaltung soll prüfen, ob die Umsetzung durch Instrumente des sogenannten „Bauturbo“ beschleunigt werden kann. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen. Die Beratung der Vorlage ist in den Bezirksvertretung Hamm-Uentrop, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor der Rat im Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 4.55Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-235/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 26.11.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 4.56Bebauungsplan Nr. 05.084 – Quartier St. Bonifatius – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-254/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-254/25 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.084 für das Quartier St. Bonifatius beantragt. Das etwa 2,1 Hektar große Plangebiet in Hamm-Herringen umfasst verschiedene Flurstücke und soll städtebaulich neu geordnet werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für eine Kindertagesstätte, barrierefreiem Wohnraum sowie Räumen für die Gemeindearbeit. Zudem wird die Entwicklung weiterer Wohn- oder Pflegenutzungen angestrebt.
Im Rahmen der inhaltlichen Neugestaltung soll das bisherige Planungsrecht der Gemeinbedarfsfläche für das katholische Gemeindezentrum geändert werden. Während Teile der Flächen für die Kita und Gemeinderäume der katholischen Pfarrgemeinde erhalten bleiben, ist eine Umwidmung großer Flächen für den Wohnbau und soziale Nutzungen durch private Investoren vorgesehen. Hierbei wird die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes geprüft. Zudem sieht die Planung die Untersuchung von Klimaschutzmaßnahmen vor, darunter die Pflicht zur Dachbegrünung und Photovoltaik sowie ein Verbot von Schottergärten.
Die Verwaltung prüft zudem die Anwendung beschleunigter Instrumente des Baugesetzbuches, des sogenannten „Bauturbo“, um das Planverfahren zeitnah einzuleiten. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Der Beratungsprozess umfasst den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, die Bezirksvertretung Hamm-Herringen, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie den Rat. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 4.571. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen StellenZur Vorlage · BV-360/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.
Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.
Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 08.12.2025 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 02.12.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 02.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 5.Anträge
- 5.1Raser und "Poser" im Bereich Ritterstraße/NordstraßeZur Vorlage · AT-64/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage AT-64/25 hat die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Darin wird das Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Konzept zur Vermeidung von Aktivitäten durch Rasende und sogenannte „Poser“ im Bereich der Ritterstraße und Nordstraße zu erarbeiten. Falls eine kurzfristige Umsetzung nicht realisierbar ist, sieht der Antrag zudem eine Kooperation mit der Verkehrspolizei sowie die Durchführung abendlicher Kontrollen vor, um das Rasen und das „Posen“ in diesem Bereich zu unterbinden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf Rückmeldungen von Anwohnern bezüglich Lärm- und Abgasemissionen im Bereich der Ritterstraße. Laut der Fraktion treten diese Belastungen insbesondere an Wochenenden sowie in den Abend- und Nachtstunden auf. Zwar habe die aktuelle Baustelle in der Ritterstraße zu einer teilweisen Sperrung geführt, was die Situation beeinflusst habe, jedoch wird mit einer Zunahme der Aktivitäten nach Abschluss der Bauarbeiten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.2Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich Brüderstraße/NordenwallZur Vorlage · AT-66/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-66/25 die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich der Brüderstraße und des Nordenwalls beantragt. Konkret wird eine Verkehrsberuhigung mit Schrittgeschwindigkeit in der Nähe des Seniorenheims „An St. Agnes“ sowie der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ vorgeschlagen.
Der Antrag begründet die Forderung mit einer hohen Frequenz an Fußgängern, Radfahrern und spielenden Kindern in diesem Quartier. Laut dem Sprecher der BSW im Rat, Roland Koslowski, wird die bestehende 30-Kilometer-Zone als nicht ausreichend betrachtet, um Gefahren für Senioren des angrenzenden Heims sowie für Kinder in den gegenüberliegenden Grünanlagen zu vermeiden. Zudem wird auf die Bedeutung der Kaffeerösterei „Pohl’s Mühle“ als Standort hingewiesen, der am Wochenende eine hohe Anzahl an Gästen in der Außengastronomie anzieht.
Die Vorlage ist zur Beratung im Rat am 9. Dezember 2025 sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 10. März 2026 vorgesehen. Federführend ist das Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.3Exzessive Verschuldung, wirtschaftsschädliche Einheits- und Klimapolitik stoppen- Finanzpolitischer Wechsel jetzt!Zur Vorlage · AT-93/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-93/25 einen Antrag eingereicht, der eine Änderung der Finanzpolitik anstrebt. Die Fraktion fordert, dass alle neuen freiwilligen Ausgaben, kreditfinanzierten Investitionen und Haushaltsvorhaben vor ihrer Aufnahme in den Haushalt auf ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit, die zu erwartenden Folgekosten sowie die finanzielle Solidität geprüft werden sollen. Projekte, die auf Klimavorgaben von Bund oder EU sowie auf symbolpolitischen Maßnahmen basieren, sollen dabei ausgeschlossen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einführung eines jährlichen „Transparenzberichts Haushaltsstabilität Hamm“. Dieser Bericht soll Details zu allen kreditfinanzierten Maßnahmen, Kostensteigerungen durch Klimavorgaben sowie die langfristigen Folgekosten neuer Investitionen für einen Zeitraum von zehn Jahren und die Entwicklung der Schulden offenlegen. Zudem fordert die Fraktion, dass sich die Stadt auf Landes- und Bundesebene für die Einhaltung der Schuldenbremse und eine haushaltspolitische Disziplin einsetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten zur Einsparung und Konsolidierung aufzuzeigen. Ziel ist es, die Nettoneuverschuldung der Stadt Hamm ab dem Jahr 2026 nicht weiter steigen zu lassen und diese perspektivisch zu reduzieren.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.3.1Exzessive Verschuldung, wirtschaftsschädliche Einheits- und Klimapolitik stoppen- Finanzpolitischer Wechsel jetzt!Zur Vorlage · AT-93/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-93/25-ST gefordert, dass sämtliche neuen freiwilligen Ausgaben sowie kreditfinanzierten Investitionen vor ihrer Aufnahme in den Haushalt auf ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die damit verbundenen Folgekosten geprüft werden. Der Antrag sieht vor, Projekte auszuschließen, die auf Klimavorgaben oder symbolpolitischen Maßnahmen basieren. Zudem wird die Einführung eines jährlichen Transparenzberichts zur Haushaltsstabilität beantragt, der Informationen zu kreditfinanzierten Maßnahmen, Kostensteigerungen durch Vorgaben sowie zur langfristigen Schuldenentwicklung enthalten soll. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, Optionen zur Einsparung und Konsolidierung vorzulegen, um die Nettoneuverschuldung ab 2026 nicht weiter steigen zu lassen.
In ihrer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 am 20. Januar 2026 in den Rat eingebracht wird. Alle geplanten Investitionsmaßnahmen werden in den Teilplänen der Fachämter sowie in einer Gesamtübersicht transparent dargestellt. Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und langfristige Folgekosten werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Weiterführende Informationen zur Investitionsplanung und Finanzierung sind dem Vorbericht des Haushaltsplan-Entwurfes zu entnehmen. Über die endgültige Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hamm im Rahmen der Haushaltsberatungen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.4Video-Direktübertragung/ Livestream RatssitzungenZur Vorlage · AT-94/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-94/25 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die öffentlichen Ratssitzungen künftig per Video-Direktübertragung live auf der städtischen Internetseite zu streamen. Ergänzend dazu soll eine digitale Mediathek eingerichtet werden, um die Sitzungen dauerhaft archiviert abrufbar zu machen.
Nach Begründung der Fraktion sollen durch dieses Angebot die kommunale Demokratie gestärkt und neue Wege für eine transparente Bürgerkommunikation eröffnet werden. Ein Livestream ermögliche es insbesondere jenen Bürgern, die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder beruflichen Gründen nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen können, die Debatten und Entscheidungen des Rates zu verfolgen. Der Antrag führt zudem an, dass das Angebot zur Förderung der Informationsfreiheit sowie zur Steigerung des politischen Interesses in der Bevölkerung beitragen könne.
Bezüglich der technischen Umsetzung wird darauf verwiesen, dass die Einführung eines solchen Übertragungsmodells realisierbar sei und andere Kommunen bereits Erfahrungen mit der Umsetzung gemacht haben.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.5Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · AT-97/25 · Antrag
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Die Ratsfraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AT-97/25 einen Antrag gestellt, die Stadtratssitzungen der Stadt Hamm digital zugänglich zu machen. Die Fraktion fordert den Rat auf, die Stadtverwaltung anzuweisen, Schritte einzuleiten, um den öffentlichen Teil der Sitzungen als Live-Stream im Internet zu übertragen. Zusätzlich sollen die Aufzeichnungen dieser Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Die Antragsteller Dr. Cevdet Gürle, Christopher Bürger und Erol Gürle begründen das Vorhaben mit dem Ziel, die Transparenz sowie das Vertrauen in die politische Arbeit zu fördern. Ein Live-Stream solle zudem Bürgern ermöglichen, die politischen Prozesse zu verfolgen, die aufgrund körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht persönlich an den Sitzungen teilnehmen können. Die Fraktion sieht in der digitalen Übertragung ein Instrument zur Stärkung der politischen Partizipation und der demokratischen Teilhabe.
Der Antrag verweist darauf, dass vergleichbare Vorhaben bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf der Tagesordnung standen. Da die Fraktion eine ausbleibende Initiative der Stadtverwaltung zu diesem Thema feststellt, wurde der Antrag nun erneut eingebracht. Die technische Umsetzung wird im Dokument als machbar beschrieben.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.6Gendersprache in der Verwaltung abschaffen!Zur Vorlage · AT-95/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Vorlage AT-95/25 einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm eingebracht, die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung einzustellen. Der Antrag sieht vor, dass in der gesamten Stadtverwaltung sowie in allen öffentlichen Mitteilungen, Formularen und Veröffentlichungen ausschließlich die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung angewendet werden. Die Nutzung von Sonderzeichen wie Doppelpunkten, Sternchen, Unterstrichen oder Schrägstrichen zur geschlechterbezogenen Kennzeichnung soll unterlassen werden. Stattdessen wird die Verwendung des generischen Maskulinums gefordert.
In der Begründung des Antrags, der von den Fraktionsvertretern Pierre Jung und Julian-Bert Schäfer eingereicht wurde, wird angeführt, dass die aktuelle sprachliche Gestaltung die Verständlichkeit beeinträchtige und den Lesefluss erschwere. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das generische Maskulinum ein etablierter Bestandteil der deutschen Sprache sei, der alle Geschlechter einschließe und keine Diskriminierung darstelle. Ziel des Antrags ist es, durch die Einhaltung der geltenden Rechtschreibregeln die Klarheit sowie die Neutralität behördlicher Texte zu gewährleisten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 5.7Bezahlkarte an GeflüchteteZur Vorlage · AT-98/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Pro Hamm / BSW hat mit der Vorlage AT-98/25 einen Antrag im Rat der Stadt Hamm eingebracht, der die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete auf kommunaler Ebene behandelt. Der Antrag umfasst zwei Anliegen: Erstens soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, einen Sachstandsbericht über eine mögliche Einführung solcher Karten vorzulegen. Zweitens fordert die Fraktion, dass der Rat die Einführung einer Bezahlkarte durch die Stadt Hamm ablehnt.
Hintergrund des Antrags ist die Information, dass die Bezirksregierung bereits rund 1000 Bezahlkarten in Unterkünften wie den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften ausgegeben hat. Zudem plant die Stadtverwaltung eine eigene Einführung dieser Karten, wobei die Fraktion angibt, dass die politischen Gremien bisher nicht über die geplanten Schritte der Verwaltung informiert wurden.
Die Ratsfraktion begründet ihre Ablehnung mit einer Einschränkung der persönlichen Freiheit sowie einer erschwerten gesellschaftlichen Teilhabe der Betroffenen. Das Thema stand bereits im Juli 2025 auf der Tagesordnung des Stadtrats, wurde jedoch nach Absprache mit der Stadtverwaltung und anderen Fraktionen auf die Dezember-Sitzung vertagt. Da das Thema aktuell nicht als Beschlussvorlage auf der Agenda steht, bringt die Fraktion den Antrag nun erneut zur Diskussion und Abstimmung ein.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Aufschlüsselung der Wohnkosten und der Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II in Hamm für 2022–2024Zur Vorlage · AF-60/25 · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-60/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel ist die Erstellung eines Lagebildes zur Entwicklung der sozialen Kosten für Leistungsberechtigte nach dem SGB II in der Stadt Hamm für die Jahre 2022 bis 2024.
Die Anfrage fordert eine tabellarische Aufschlüsselung der Wohnkosten, unterteilt in Kosten der Unterkunft, Heizkosten und Kaltmiete. Diese Daten sollen getrennt nach ausländischen und deutschen Leistungsberechtigten sowie nach der Anzahl der jeweiligen Empfänger pro Jahr ausgewiesen werden. Zudem wird um Auskunft über die Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen für den Zeitraum 2022 bis 2024 gebeten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Anteil ausländischer Leistungsberechtigter an den Gesamtkosten, sowohl als absolute Summe als auch in Prozent. Darüber hinaus wird um eine Darstellung der Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Person für beide Gruppen gebeten. Sofern statistische Daten vorliegen, sollen zudem Informationen über die größten Empfängergruppen hinsichtlich ihrer Herkunftsregionen und ihres Alters enthalten sein.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.1.1Aufschlüsselung der Wohnkosten und der Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II in Hamm für 2022–2024Zur Vorlage · AF-60/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-60/25-ST detaillierte statistische Angaben zu den Wohnkosten sowie den Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II für die Jahre 2022 bis 2024 angefordert. Die Anfrage verlangt eine tabellarische Darstellung der Kosten der Unterkunft, der Heizkosten und der Kaltmieten sowie der Anzahl der Leistungsberechtigten, getrennt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Weiterhin wurden Informationen zu den Gesamtkosten der Leistungen, dem Anteil ausländischer Empfänger sowie zur Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Kosten erbeten.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme die entsprechenden Daten bereitgestellt, weist jedoch auf methodische Besonderheiten hin. Eine Auswertung der tatsächlichen Zahlungsansprüche für Unterkunft- und Heizkosten sei nicht möglich, weshalb die laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft als Grundlage dienten. Diese Werte spiegeln den ermittelten Bedarf wider und berücksichtigen keine etwaige Verringerung des Anspruchs durch Einkommens- oder Vermögensanrechnungen. Die Daten beziehen sich zudem auf die Ebene der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Regelleistungsberechtigten entsprechender Staatsangehörigkeit. Neben den Gruppen Deutschland und Ausland wurden auch die zehn Staatsangehörigkeiten ausgewiesen, die im Dezember 2024 den größten Bestand an Regelleistungsberechtigten in Hamm verzeichneten.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.2Kommunale Klimakosten transparent machen: Mehrausgaben durch Vorgaben offenlegen!Zur Vorlage · AF-61/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-61/25 eine detaillierte Auskunft über die kommunalen Kosten im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung angefordert. Der Adressat der Anfrage ist der Oberbürgermeister. Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten für Maßnahmen zur CO2-Reduktion sowie zur Dekarbonisierung für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Dabei sollen die anteiligen kommunalen Mehrkosten, die auf klimapolitische Vorgaben zurückzuführen sind, nach verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Investitionen, laufenden Betriebskosten sowie Baumaßnahmen und Infrastruktur getrennt ausgewiesen werden. Zudem wird nach den Kosten gefragt, die durch Beschlüsse des Rates im Bereich Klimaschutz entstanden sind, sowie nach den finanziellen Auswirkungen von Bundes- und Landesvorgaben, wie etwa dem Gebäudeenergiegesetz oder der kommunalen Wärmeplanung, einschließlich des kommunalen Eigenanteils.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Gegenüberstellung der tatsächlichen Projektkosten mit hypothetischen Kosten für vergleichbare Projekte ohne klimabezogene Vorgaben oder Förderbedingungen. Die Fraktion fordert zudem Informationen über mögliche Kosten pro Kopf sowie das Verhältnis dieser Ausgaben zum jeweiligen Gesamtbudget, sofern diese Daten vorliegen. Ziel der Anfrage ist die Offenlegung der finanziellen Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen auf den Haushalt der Stadt Hamm.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.2.1Kommunale Klimakosten transparent machen: Mehrausgaben durch Vorgaben offenlegen!Zur Vorlage · AF-61/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Anfrage AF-61/25-ST detaillierte Informationen zu den kommunalen Kosten für Klimaschutz-, Anpassungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen in Hamm angefordert. Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre 202läufig 2024, unterteilt in Bereiche wie Verwaltung, Investitionen, Betriebskosten sowie Baumaßnahmen. Zudem wird nach den finanziellen Auswirkungen von Bundes-, Landes- und EU-Vorgaben sowie nach einem Vergleich zwischen konventionell kalkulierten Projekten und solchen mit Klimaschutzauflagen gefragt.
Die Stadtverwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Haushaltsführung in Hamm nach einem produkt- und organisationsorientierten Ansatz erfolgt. Eine spezifische Aufschlüsselung der Ausgaben nach Nachhaltigkeits- oder Klimaschutzmaßnahmen ist in den aktuellen Haushaltspositionen nicht vorgesehen. Die Verwaltung betont jedoch, dass gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz oder EU-Richtlinien als Körperschaft des öffentlichen Rechts einzuhalten sind. Bei Baumaßnahmen wird die wirtschaftlich vorteilhafteste Option bevorzugt, sofern diese den vorgegebenen Standards entspricht. Informationen zu geplanten Investitionen und deren Finanzierung sollen dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 sowie dem Ratsinfosystem entnommen werden können.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.3Fördermittel für Bundesprogramm "Demokratie leben!"Zur Vorlage · AF-62/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Anfrage AF-62/25 den Oberbürgermeister um detaillierte Informationen zur Verwendung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gebeten. Die Fraktion fordert eine Aufschlüsselung für den Zeitraum von 2020 bis 2024, die nach Projektträgern, den Namen der geförderten Projekte, den jeweiligen Fördersummen sowie den inhaltlichen Schwerpunkten der Maßnahmen gegliedert ist.
Hintergrund der Anfrage sind Berichte in öffentlichen Medien, wonach es in anderen Großstädten Hinweise auf mögliche Verbindungen zwischen geförderten Organisationen und extremistischen oder islamistischen Milieus gegeben haben sollen. Die Fraktion strebt durch die Forderung nach vollständiger Transparenz sicherzustellen, dass in Hamm keine Fördermittel an Strukturen fließen, die derartigen Verdachtsmomenten unterliegen könnten. Ziel sei es, eine zweckfremde oder politisch einseitige Mittelverwendung im Vorfeld auszuschließen und die Transparenz gegenüber der Bürgerschaft zu erhöhen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.3.1Fördermittel für Bundesprogramm "Demokratie leben!"Zur Vorlage · AF-62/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Anfrage AF-62/25-ST um eine detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Jahre 2020 bis 2024 gebeten. Die Anfrage umfasst Informationen zu den Projektträgern, den Namen der geförderten Projekte, die jeweiligen Fördersummen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Maßnahmen.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der die Förderrichtlinien für den genannten Zeitraum erläutert werden. Demnach ist eine finanzielle Förderung ausschließlich für Projekte möglich, deren Gemeinnützigkeit gemäß § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist. Die Verwaltung führt weiter aus, dass im Rahmen der Entscheidung über diese Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörden auch die Verfassungstreue der Organisationen geprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die geförderten Projekte im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
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- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 6.4Wasserstoffprojekte Stadt Hamm (Busse der Stadtwerke und Müllfahrzeuge des ASH)Zur Vorlage · AF-65/25 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-65/25 Informationen zu den Wasserstoffprojekten der Stadt angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Betankungslogistik und die Wirtschaftlichkeit der Wasserstoffbusse der Stadtwerke Hamm sowie der Müllfahrzeuge des ASH.
Die Ratsmitglieder Jochen Dornseifer, Arnd Hilwig und Maximilian Weißenberg bitten um Auskunft über die aktuellen Umwege bei der Betankung, da die Fahrzeuge derzeit in Herten beziehungsweise Münster betankt werden müssen. Es werden Fragen zu den dadurch entstehenden Mehrkosten für Personal und Betrieb sowie zur Einsatzdauer und Reichweite der Fahrzeuge gestellt. Zudem wird nach dem Status der eigenen Wasserstoff-Infrastruktur in Hamm und der künftigen Versorgung mit grünem Wasserstoff gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vergleich zwischen Wasserstoffantrieben und batterieelektrischer Technik. Die Fraktion bittet um Details zu den Betriebskosten, Wartungsaufwänden und zur CO2-Bilanz beider Antriebsarten. Darüber hinaus werden Informationen zur langfristigen Strategie der Stadt Hamm sowie zur geplanten Nutzung von Wasserstoff in spezifischen Einsatzbereichen, etwa im Schwerlastverkehr, erbeten.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 09.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 7.Verschiedenes