Satzungsänderung für das Jugendamt der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Neufassung der Satzung des Jugendamtes entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage BV-309/25 sieht die Anpassung der bestehenden Satzung vom 16. September 2014 vor. Hintergrund der geplanten Änderung sind veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie gesellschaftliche Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Fassung.
Ein wesentliches Ziel der Neufassung ist die Umsetzung aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Durch die Anpassung soll eine zeitgemäße Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Berücksichtigung fachlicher Anforderungen und in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen erarbeitet.
Das Verfahren sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst wird die Vorlage am 1. Dezember 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberatend behandelt. Am 8. Dezember 2025 folgt die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Mit der Neufassung der Satzung sind laut dem Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Änderungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.12.2025kein Ergebnis hinterlegt