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Beschlussvorlage

Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ als Servicegesellschaft der UKBS

BV-381/25 09.12.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Gründung der „UKBS Kommunal und Service GmbH“ beschließen, die als Servicegesellschaft für die Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren wird. Der Beschlussvorschlag sieht die Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag sowie die Entsendung von Stadtbaurat Andreas Mentz in die Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft vor. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse zu unterstützen.

Die Tochtergesellschaft soll Dienstleistungen für die UKBS und deren Gesellschafter erbringen. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem die Heizkostenabrechnung, die Bereitstellung von E-Mobilität und Mieterstrom, den Energieeinkauf sowie die Verwaltung und Modernisierung von Wohnungsbeständen und kommunalen Immobilien. Auch die Entwicklung von Baulandflächen ist vorgesehen. Durch die Ausgliederung dieser Tätigkeiten sollen steuerliche Vorteile bei der Umsatzsteuer und der Gewerbeertragssteuer genutzt werden.

Im Zuge der Gründung soll das Personal der UKBS vollständig in die neue Gesellschaft überführt und das Verwaltungsgebäude auf die GmbH übertragen werden. Die wirtschaftliche Struktur sieht vor, dass die Gewinne der Tochtergesellschaft über einen Gewinnabführungsvertrag an die UKBS abgeführt werden. Der Aufsichtsrat der UKBS hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

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