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Beschlussvorlage

Prüfung der Kommunalwahl am 14.09.2025

BV-385/25 09.12.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Kommunalwahlen vom 14. September 2025 offiziell für gültig zu erklären. Dies umfasst die Wahl des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt Hamm, der Bezirksvertretungen sowie des Integrationsrates. Gemäß der Beschlussvorlage BV-385/25 endete die Frist für Einsprüche gegen die amtliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse am 24. Oktober 2025, ohne dass Einwendungen eingereicht wurden.

Nach Prüfung durch den Wahlausschuss und der Verwaltung liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vor, welche die Mandatsverteilung oder das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Da somit keine der im Kommunalwahlgesetz genannten Gründe für eine Ungültigkeit vorliegt, wird die Bestätigung der Gültigkeit beantragt. Die Vorlage durchläuft den Beratungsprozess über den Wahlprüfungsausschuss am 2. Dezember 2025 sowie den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025, bevor sie im Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.

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Dokumente

Beratungsfolge