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Beschlussvorlage

Grundsteuerreform: Hebesatzanpassung Grundsteuer B zur Wahrung der Aufkommensneutralität

BV-368/25 09.12.2025 Amt für Finanzen und Controlling

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer B für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel der vorgeschlagenen Änderung ist die Wahrung der Aufkommensneutralität, um das geplante Grundsteueraufkommen von 35,8 Millionen Euro sicherzustellen.

Hintergrund der Vorlage ist, dass durch laufende Anpassungen und Korrekturen seitens des Finanzamtes sowie durch Rechtsbehelfe gegen die neuen Messbescheide die Summe der festgesetzten Steuerbeträge gesunken ist. Dadurch wird das angestrebte Aufkommen nach aktuellem Stand nicht erreicht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Hebesätze für Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2026 anzupassen. Konkret soll der Hebesatz für Wohngrundstücke von bisher 669 % auf 678 % steigen. Für Nichtwohngrundstücke ist eine Erhöhung von 1.338 % auf 1.356 % vorgesehen.

Durch diese Anpassung ergeben sich Verschiebungen in der Belastung zwischen den Grundstücksarten: Während die Belastung für Wohngrundstücke zunimmt, verringert sie sich bei Grundstücken ohne Wohnnutzung. Die Vorlage sieht vor, die entsprechende Hebesatzsatzung zu beschließen und die weitere Entwicklung des differenzierten Hebesatzrechts sowie die Rechtslage bei bestehenden Klagen weiterhin zu beobachten.

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