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Beschlussvorlage

Neufassung der Abfallsatzung der Stadt Hamm

BV-358/25 09.12.2025 Abfallwirtschaftsbetrieb und Stadtreinigung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm hat mit der Vorlage BV-358/25 die Neufassung der städtischen Abfallsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist das im Jahr 2022 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LKrWG NRW), welches das bisherige Landesabfallgesetz abgelöst hat. Da die neue Muster-Abfallsatzung des Landes strukturelle Abweichungen zur bisherigen Fassung sowie zusätzliche Regelungen vorsieht, wurde aufgrund der Vielzahl an Änderungen statt einer bloßen Änderungssatzung eine komplett neue Satzung erarbeitet.

Die inhaltlichen Anpassungen dienen primär der Konkretisierung und Aktualisierung der Regelungen im Hinblick auf die übergeordnete Landesgesetzgebung. An der praktischen Abfallwirtschaft in Hamm ergeben sich durch die Neufassung nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Stadtreinigung kaum Veränderungen. Der Entwurf wird zunächst im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt, bevor der Rat der Stadt Hamm am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Neufassung nicht erwartet.

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