Wahl der Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll im Rahmen der Beschlussvorlage BV-366/25 die Mitglieder und Stellvertreter des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde für die neue Amtszeit wählen. Der Beirat dient der unabhängigen Vertretung von Natur- und Landschaftsbelangen sowie der Beratung der Behörde bei Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Die Besetzung des 16-köpfigen Gremiums basiert auf Vorschlägen verschiedener Verbände und Organisationen. Laut Vorlage konnten für einige Positionen keine Bewerber benannt werden. So reichte die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) lediglich einen Kandidaten und einen Stellvertreter für drei verfügbare Sitze ein. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) konnte keine Vorschläge unterbreiten. Für die Vertretungen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sowie des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes liegen Wahlvorschläge vor.
Die Tätigkeit im Beirat erfolgt auf ehrenamtlicher Basis. Die jährlichen Aufwendungen für die Mitglieder des Beirates belaufen sich auf 2.500 Euro. Der Rat wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 über die Besetzung entscheiden.
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