Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 03.101 im Bereich Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee entscheiden. Das etwa 14.000 Quadratmeter große Gebiet liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Bisher war der Bereich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 überwiegend als Grünfläche festgesetzt, was auf einem Wunsch des damaligen Eigentümers basierte. Nach einem Eigentümerwechsel wird nun eine gewerbliche Nutzung angestrebt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht die Ausweisung eines Gewerbegebiets vor. Dabei soll der Großteil der bisherigen Grünflächen umgewidmet werden, während in den Randbereichen Grünstrukturen erhalten bleiben sollen. Zudem sind Flächen zur Regenwasserbewirtschaftung durch Rückhaltung und Teilversickerung vorgesehen. Entlang des Obersten Kamps ist die Einrichtung eines Fuß- und Radwegs mit Verkehrsgrün geplant. Mit dem neuen Bebauungsplan treten die entsprechenden Festsetzungen des alten Plans außer Kraft. Der Rat wird gebeten, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen.
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Beratungsfolge
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