Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-354/25 sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung erteilt. Die Grundlage hierfür bilden der vorgelegte Jahresabschluss sowie die Ergebnisse der durchgeführten Prüfung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2025 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beraten. Das Gremium übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und empfahl den Ratsmitgliedern bereits mit der Vorlage 336/25, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Damit wird festgehalten, dass gegen die Haushaltsführung keine Einwendungen erhoben werden.
Die Beschlussfassung über die Entlastung ist von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses rechtlich zu trennen. Da dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht, wird dieser Vorgang als separater Beschluss behandelt. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und steht am 9. Dezember 2025 zur abschließenden Entscheidung im Rat an.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt