Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und Verwendung des Jahresüberschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheiden. Die Beschlussvorlage basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, welcher die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Hamm bestätigt.
Der Entwurf weist eine Bilanzsumme von 1.671.604.980,55 Euro sowie ein Jahresergebnis von 84.294,29 Euro aus. Mit der Feststellung des Abschlusses soll die Verwaltung ermächtigt werden, den Jahresüberschuss in Höhe von 84.294,29 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Prüfberichte bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und empfiehlt dem Rat, den Feststellungsbeschluss zu verabschieden. Die Beratung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss ist für den 8. Dezember 2025 vorgesehen; die abschließende Entscheidung im Rat soll am 9. Dezember 2025 erfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rechnungsprüfungsamt
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