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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 08.10.2025 hier: Benennung von Delegierten

BV-205/25 09.12.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm beantragt eine Dringlichkeitsentscheidung zur Benennung von Delegierten für die außerordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 8. Oktober 2025. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst für den 3. November 2025 angesetzt ist, wird eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit angestrebt.

Nach den Satzungen des Städtetages Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Hamm sechs stimmberechtigte Delegierte entsenden. Dabei soll die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen, wobei die Geschlechterverteilung dem Anteil der Frauen im Stadtrat entsprechen soll. Bei der Verteilung der sechs Stimmen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ist eine Aufteilung auf die Fraktionen vorgesehen: Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion erhalten jeweils zwei Sitze, während die Fraktion B90/Die Grünen und die FDP-Fraktion jeweils einen Sitz erhalten.

Neben den zu benennenden Delegierten sind kraft Satzung weitere Mitglieder des Vorstandes sowie die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Deutschen Städtetages aus Nordrhein-Westfalen stimmberechtigt. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied eines dieser Gremien ebenfalls teilnahmeberechtigt. Darüber hinaus besteht für die Stadt Hamm die Möglichkeit, weitere Personen ohne Stimmrecht als Gäste zur Versammlung zu entsenden.

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Beratungsfolge