Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant zum 1. Januar 2026 eine Anpassung der Gebührensätze im Rettungsdienst. Mit der Beschlussvorlage BV-375/25 sollen die Entgelte für Krankentransport, Rettungstransport und Notarzteinsatz erhöht werden. Grundlage hierfür ist eine neue Gebührenkalkulation, die steigende Kosten bei Personal und Sachmitteln ausweist. Konkret soll der Preis für Krankentransporte von 296,50 Euro auf 347,00 Euro steigen, während Rettungstransporte von 930,00 Euro auf 966,50 Euro und Notarzteinsätze von 1.276,50 Euro auf 1.333,00 Euro angehoben werden sollen.
Gleichzeitig sieht die Vorlage die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplans sowie die Verabschiedung der sechsten Änderungssatzung vor. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben der Kalkulation jedoch nicht zugestimmt. Sie setzen stattdessen Festbeträge ein, die unter den geltenden Gebührensätzen liegen, da sie die Kostenübernahme für Einsätze ohne Transport ablehnen.
Diese Differenz führt zu finanziellen Auswirkungen im Gebührenhaushalt. Für das Jahr 2025 wird mit einem Fehlbetrag von etwa 1,4 Millionen Euro gerechnet. Sollten die Krankenkassen ihre Festbeträge auch im Jahr 2026 in der aktuellen Höhe beibehalten, könnte sich die Unterdeckung auf rund 5,4 Millionen Euro belaufen. Die Stadt Hamm hat gegen die Festsetzung der Krankenkassen Widerspruch eingelegt und verweist auf laufende gesetzliche Reformprozesse zur Notfallversorgung.
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