Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: Offenlegungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die Offenlegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee in Hamm beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 29.710 m². Dieser Bereich umfasst 14 Gebäude aus der Zeit zwischen 1922 und 1925 sowie die dazugehörigen Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung setzt sich aus rund 65,4 % Wohnflächen, 9,8 % Verkehrsflächen und 24,8 % öffentlichen Grünflächen zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Entwurf der Denkmalbereichssatzung vom Juni 2025 inklusive der Begründung und des Gutachtens des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Während das Polizeipräsidium Hamm keine inhaltlichen Bedenken äußerte, wies die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf die Notwendigkeit der Betriebssicherheit ihrer Anlagen hin, was von der Unteren Denkmalbehörde als nicht beeinträchtigt bewertet wurde. Die IHK zu Dortmund regte eine Berücksichtigung energetischer Anforderungen an. Weitere beteiligte Stellen wie der Lippeverband, das Rechtsamt, das Umweltamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv, die Bauverwaltung, die Stadtplanung sowie die Bauordnung äußerten keine Einwände.
Der Beratungsprozess umfasst die Vorberatung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte im Dezember 2025. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 9. Dezember 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder Klimarelevanz werden nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
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