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Beschlussvorlage

Denkmalbereich Nr.3 - Ostenallee - hier: Offenlegungsbeschluss

BV-231/25 09.12.2025 Immobilienmanagement

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage BV-231/25 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 3 Ostenallee beantragt. Der Entwurf, einschließlich der Begründung und des Gutachtens des zuständigen Denkmalfachamtes, soll für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Damit folgt das Verfahren auf den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2024 sowie die bereits abgeschlossene Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Sommer 2025.

Der geplante Denkmalbereich umfasst eine Fläche von etwa 29.710 Quadratmetern an der Ostenallee, konkret die Grundstücke zwischen den Hausnummern 50a und 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünanlagen. Das Ensemble besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren 1922 bis 1925 errichtet wurden. Ziel der Satzung ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes dieser baulichen Anlage. Der Bereich umfasst neben den Wohngebäuden auch zugehörige Garten- und Freiflächen sowie die gepflasterte Anliegerstraße mit ihren charakteristischen Strukturen.

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