Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.169 für das Areal „An der Lilienstraße“. Das etwa 4.700 m² große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt und umfasst einen Blockinnenbereich zwischen dem Caldenhofweg, dem Lindenfelder Weg, der Lilienstraße und der Dahlienstraße. Das Gebiet ist derzeit durch gewerbliche Althallen sowie versiegelte Hofflächen geprägt.
Grundlage für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, die bestehende gewerbliche Nutzung zugunsten einer Wohnbebauung zu verändern. Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage in Geschossbauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Da der bisherige Baugebietsplan aus dem Jahr 1970 keine ausreichende städtebauliche Steuerung mehr bietet, soll ein neuer Bebauungsplan entwickelt werden, der auf den Festlegungen des Flächennutzungsplans basiert.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung prüft dabei parallel die Nutzung neuer Instrumente des Baugesetzbuches. Ein Schwerpunkt liegt auf einer klimagerechten Quartiersentwicklung, etwa durch Vorgaben zur Begrünung von Dächern und Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der für die neue Bebauung entstehende Stellplatzbedarf muss innerhalb des Plangebiets gedeckt werden, um den Parkdruck auf die umliegenden Straßen zu begrenzen.
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