Benennung eines Mitgliedes für den Verbandsrat des Lippeverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm schlägt vor, den Oberbürgermeister für die Besetzung eines Sitzes im Verbandsrat des Lippeverbandes zu nominieren. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Lippeverbandes diesen Vorschlag übernimmt. Da die Stadt Hamm die höchsten Beiträge leistet, steht ihr ein Sitz im Verbandsrat zu, welcher bisher durch den Oberbürgermeister vertreten wurde.
Die Amtszeit der Mitglieder im Verbandsrat beträgt fünf Jahre, endet jedoch erst mit der Wahl eines neuen Gremiums. Ein neuer Wahlvorschlag wird daher erst zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung im März 2026 benötigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass Mitglieder des Verbandsrates nicht gleichzeitig als Delegierte in der Verbandsversammlung fungieren dürfen und kein Dienstverhältnis zu anderen Mitgliedern des Lippeverbandes unterhalten dürfen. Da die Stadt Hamm nur einen Vertreter entsendet, muss dieser dem Rat angehören und darf nicht ausschließlich der Verwaltung angehören. Der Oberbürgermeister erfüllt diese Voraussetzungen, da er sowohl als Vertreter der Verwaltung als auch als Vertreter des Rates benannt werden kann.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt