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Beschlussvorlage

Entsendung von ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe

BV-397/25 09.12.2025 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entsendung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm in die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe entscheiden. Die Vorlage BV-397/25 regelt die personelle Vertretung der Stadt im Rahmen der Satzungsbestimmungen des Verbandes. Gemäß den Vorgaben des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes müssen die Träger der Mitgliedssparkassen Vertreter zur Verbandsversammlung entsenden, wobei unter anderem ein Mitglied des Verwaltungsrates mit dem Status eines Hauptverwaltungsbeamten vertreten sein muss.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung zu entsenden. Für beide Positionen sind jeweils Stellvertreter vorgesehen, um die Vertretung im Falle einer Verhinderung sicherzustellen. Die vorgeschlagenen Personen wurden auf Grundlage einer Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm vom 27. November 2025 benannt.

Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster. Er unterstützt die Mitgliedssparkassen bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages und fördert das Sparkassenwesen sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit. Die Verbandsversammlung übernimmt dabei die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Aufgaben des Verbandes. Die Beratung der Vorlage ist für die kommenden Sitzungen des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.

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Beratungsfolge