Bebauungsplan Nr. 02.130 – Quartier St. Michael – hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm beantragt mit der Beschlussvorlage BV-264/25 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 02.130 für das „Quartier St. Michael“. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,6 Hektar im Stadtbezirk Uentrop, konkret im Ortsteil Braam-Ostwennemar. Der Bereich liegt zwischen der Ostwennemarstraße, der Wiesenstraße und dem Erlenbach und beinhaltet Teile des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.
Auslöser für das Verfahren ist die Aufhebung der religiösen Nutzung der Kirche St. Michael im Sommer 2025 sowie deren geplanter Rückbau. Ziel der Neunutzung ist eine städtebauliche Neuordnung des Areals. Geplant ist unter anderem der Neubau der Kita „St. Michael“ sowie der Erhalt des Michaelsheims für gemeinschaftliche Zwecke. Für weitere Teile des Grundstücks ist eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen, wobei sozial orientierte Angebote wie stationäre Pflege oder Seniorenwohnen als mögliche Optionen im Raum stehen. Ein privater Investor soll zudem die bedarfsgerechte Nachnutzung weiterer Flächen entwickeln.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen. Die Verwaltung prüft zudem die Umsetzung durch neue Instrumente des Baugesetzbuches sowie die Einhaltung klimarelevanter Vorgaben im Sinne des kommunalen Klimaschutzkonzepts.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 25.11.2025kein Ergebnis hinterlegt