Erlass der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern" in der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern verabschieden. Da die bisherige Regelung aus dem Jahr 2005 nach zwanzig Jahren außer Kraft getreten ist, bedarf es einer Neuregelung für das Verbrennen von Gegenständen im Freien, welches nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich untersagt ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das bisherige Verfahren zur Erteilung gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigungen abzulösen. Bisher wurden jährlich etwa 60 Brauchtumsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 56 Euro genehmigt. Künftig soll dieser Prozess durch eine gebührenfreie Anzeige ersetzt werden, die mit einer anschließenden Bestätigung durch die Behörde einhergeht. In der Anzeige müssen Veranstalter, Ort, Zeitpunkt sowie die verantwortlichen Überwachungspersonen benannt werden; hierfür wird auch ein digitales Formular bereitgestellt.
Die Verordnung dient zudem dem Klimaschutz, indem sie die Anzahl der Feuer auf öffentliche Veranstaltungen begrenzt und private Feuer ausschließt, um Emissionen von Treibhausgasen und Feinstaub zu reduzieren. Die Beratungen zur Vorlage finden in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr sowie für Klima-, Umwelt- und Naturschutz statt, bevor der Rat im Dezember 2025 eine Entscheidung trifft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.12.2025kein Ergebnis hinterlegt