Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-352/25 die zehnte Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung und sieht unterschiedliche Anpassungen bei den Kosten für die Nutzung städtischer Friedhöfe und Friedhofshallen vor.
Im Rahmen der Kalkulation ist eine Senkung der Bestattungsgebühren um durchschnittlich 9,3 Prozent (netto) vorgesehen. Im Gegensatz dazu sollen die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen um durchschnittlich 8,9 Prozent (netto) steigen. Bei Standardbestattungen in Erdburgen ergibt sich eine leichte Netto-Erhöhung von 1,8 Prozent, während die Gebühren für Urnenbestattungen um etwa 6,5 Prozent steigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht zum 1. Januar 2026. Für bestimmte Grabformen führt diese Änderung zu höheren Gebühren. Bei Bestattungsformen, die der Umsatzsteuer unterliegen, resultiert daraus eine durchschnittliche Mehrbelastung für die Nutzer von rund 26 Prozent. Die Gebührenerhebung folgt dem Prinzip der Kostendeckung, wobei Über- und Unterdeckungen aus den Vorjahren in die Berechnung einfließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
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