Kommunale Klimakosten transparent machen: Mehrausgaben durch Vorgaben offenlegen!
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Anfrage AF-61/25-ST detaillierte Informationen zu den kommunalen Kosten für Klimaschutz-, Anpassungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen in Hamm angefordert. Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre 202läufig 2024, unterteilt in Bereiche wie Verwaltung, Investitionen, Betriebskosten sowie Baumaßnahmen. Zudem wird nach den finanziellen Auswirkungen von Bundes-, Landes- und EU-Vorgaben sowie nach einem Vergleich zwischen konventionell kalkulierten Projekten und solchen mit Klimaschutzauflagen gefragt.
Die Stadtverwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Haushaltsführung in Hamm nach einem produkt- und organisationsorientierten Ansatz erfolgt. Eine spezifische Aufschlüsselung der Ausgaben nach Nachhaltigkeits- oder Klimaschutzmaßnahmen ist in den aktuellen Haushaltspositionen nicht vorgesehen. Die Verwaltung betont jedoch, dass gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz oder EU-Richtlinien als Körperschaft des öffentlichen Rechts einzuhalten sind. Bei Baumaßnahmen wird die wirtschaftlich vorteilhafteste Option bevorzugt, sofern diese den vorgegebenen Standards entspricht. Informationen zu geplanten Investitionen und deren Finanzierung sollen dem Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2026/2027 sowie dem Ratsinfosystem entnommen werden können.
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