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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 05.084 – Quartier St. Bonifatius – hier: Aufstellungsbeschluss

BV-254/25 09.12.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.084 für das „Quartier St. Bonifatius“ im Stadtbezirk Herringen. Das etwa 2,1 Hektar große Plangebiet umfasst Flächen in der Gemarkung Hamm, konkret im Bereich der Lange Straße und des Bonifatiusweges. Die Planung bezieht sich auf die Neunutzung des ehemaligen katholischen Gemeindezentrums St. Bonifatius. Da das Kirchengebäude seit Sommer 2025 profaniert ist, soll es abgerissen werden.

Anstelle der bisherigen Nutzung sollen neue bauliche Strukturen entstehen. Geplant ist unter anderem der Neubau einer Kita sowie die Schaffung von barrierefreien Wohnungen und Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit. Teile des Areals sollen durch private Investoren für wohnbauliche und sozial ausgerichtete Nutzungen, wie etwa Tagespflegeeinrichtungen, entwickelt werden. Damit einher geht eine Änderung des bestehenden Planungsrechts, um die geplante Siedlungsstruktur zu ermöglichen.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Planung soll zudem eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung stattfinden. Die Verwaltung wurde beauftragt, parallel dazu die Umsetzung durch die neuen Instrumente des Baugesetzbuches („Bauturbo“) zu prüfen.

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