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Beschlussvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer Innenstadt

BV-268/25 09.12.2025 Ordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll eine ordnungsbehördliche Verordnung beschließen, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Die Beschlussvorlage BV-268/25 des Ordnungsamtes bezieht sich auf Veranstaltungen der Wirtschaftsagentur IMPULS, die für den Zeitraum jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr geplant sind.

Die beantragten Termine umfassen den 6. Mobilitätstag am 12. April 2026, das 9. Hammer GenussFest am 29. Juli 2026, den 26. Hamms Bunten Herbst am 25. Oktober 2026 sowie die Familien-Weihnacht am 13. Dezember 2026. Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LÖG NRW) geprüft. Dabei wurden Kriterien wie die Belebung der Innenstadt und die Stärkung des stationären Einzelhandels für den Stadtbezirk Hamm-Mitte als erfüllt bewertet.

Im Vorfeld der Entscheidung fand am 16. Oktober 2025 ein runder Tisch statt, an dem lokale Akteure aus den Bereichen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer beteiligt waren. Die Stellungnahmen der Beteiligten wurden bis zum 20. Oktober 2025 eingeholt. Das Ordnungsamt empfiehlt die Verabschiedung der Verordnung, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen nach Einschätzung der Behörde gegeben sind.

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