Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung vor dem Hintergrund des Ganztagsanspruchs
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage BV-362/25 eine Neuausrichtung der städtischen Ferienbetreuung beantragt. Hintergrund ist die Übertragung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung durch Bund und Land auf die Kommunen, ohne dass hierfür ein finanzieller Ausgleich bereitgestellt wird.
Der Vorschlag sieht vor, die Ferienbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen dezentral auszubauen und mit Angeboten der Jugendhilfe zu verzahnen. Ziel ist es, wohnortnahe Betreuungsplätze zu schaffen und durch die Zusammenarbeit mit freien Trägern sowie Sportvereinen das Angebot zu erweitern. Neben Schülerinnen und Schülern mit Rechtsanspruch sollen auch weitere Kinder der Primarstufe sowie ältere Schüler der Klassen 5 und 6 einbezogen werden. Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine erste Phase vorgesehen, um Erfahrungen zu sammeln und die Angebote basierend auf dem individuellen Bedarf zu optimieren.
Die Finanzierung der erweiterten Betreuung liegt bei der Stadt Hamm. Für das Amt 40 sind für die kommenden Haushaltsjahre steigende Aufwendungen kalkuliert: Von rund 485.680 € im Jahr 2026 über etwa 1,03 Mio. € im Jahr 2027 bis hin zu circa 1,27 Mio. € im Jahr 2028. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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