Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2026 in der Hammer Innenstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2026 in der Hammer Innenstadt regelt. Mit der Beschlussvorlage BV-268/25 1. Ergänzung werden die Veranstaltungstermine in der Sachdarstellung und Begründung korrigiert.
Die Verordnung umfasst vier Termine im Jahr 2026, die an bestimmte Veranstaltungen gekoppelt sind. Dazu gehören der 12. April für den 6. Mobilitätstag, der 27. September für das 9. Hammer GenussFest sowie der 25. Oktober für den 26. Hamms Bunten Herbst. Ein vierter Termin ist der 13. Dezember 2026 für das Familien-Weihnacht-Event vorgesehen.
Der Beratungsprozess zur Vorlage sieht mehrere Stufen vor. Die Bezirksvertretung Hamm-Mitte berät die Angelegenheit am 2. Dezember 2025 vorberatend. Im Anschluss finden am 3. Dezember 2025 Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie am 8. Dezember 2025 im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss statt. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 9. Dezember 2025 geplant.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt