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Beschlussvorlage

Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2026

BV-363/25 09.12.2025 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Gebühren für die Schlammabfuhr aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Auf Basis einer Gebührenbedarfsberechnung liegt dem Umweltamt eine Beschlussvorlage vor, die eine Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung vorsieht.

Nach den vorliegenden Berechnungen sieht die neue Satzung eine Erhöhung der Grundgebühr pro Entleerung von bisher 89,85 Euro auf 118,96 Euro vor. Zudem soll sich die Arbeitsgebühr pro 0,5 Kubikmeter von 20,95 Euro auf 23,27 Euro erhöhen. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt hingegen unverändert.

Die Anpassungen der Gebühren basieren auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2026 sowie den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach die Gebühren kostendeckend erhoben werden müssen. Laut der Vorlage sind etwaige Unterdeckungen im Gebührenhaushalt in den Folgejahren auszugleichen, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.

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