Abfallgebührensatzung 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant für das Jahr 2026 eine Anpassung der Abfallgebührensatzung. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation wird eine Erhöhung der Gebühren für Restmüll, Gewerbeabfalltonnen und Bioabfall um etwa 6,86 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 21,4 Millionen Euro, wobei ein Betrag von 18,9 Millionen Euro durch Gebühren gedeckt werden soll.
Als Ursachen für den höheren Gebarfsbedarf werden steigende Personalkosten durch Tarifanpassungen sowie höhere Entsorgungskosten genannt, die unter anderem auf die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zurückzuführen sind. Zudem fallen Mehraufwendungen bei den Verwaltungskostenerstattungen an, die durch Leistungen des Tiefbau- und Grünflächenamtes entstanden sind.
Konkret ändern sich die Entgelte für verschiedene Behältergrößen. So steigt beispielsweise die Gebühr für einen 120-Liter-Restmüllbehälter von 192,72 Euro auf 205,93 Euro. Bei der Abholung von Sperrmüll erhöht sich der Preis für den sogenannten „Blitz-Sperrmüll“ von 49,50 Euro auf 79,50 Euro. Gleichzeitig wird ein neues Angebot für „Eil-Sperrmüll“ mit einer Gebühr von 39,50 Euro eingeführt. Des Weiteren werden die Entgelte für die Auslieferung und den Einbau von Schwerkraftschlössern sowie Anlieferungen an Wertstoffhöfen künftig als Gebühren im Rahmen der Satzung geführt.
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