Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2025 - 2028
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm befasst sich mit der verbindlichen Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2025 bis 2028. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht vor, an dem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 festzuhalten. Demnach ist die Förderung stationärer Plätze gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf gekoppelt.
Nach der aktuellen Planung besteht für den Zeitraum 2025 bis 2028 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm. Die Einschätzung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung erlaubt es der Kommune, die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur zu steuern. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssten jedoch das wirtschaftliche Risiko für den Neubau selbst tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht vorgesehen ist. Die vorliegende Planung wurde bereits am 8. Oktober 2025 in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.12.2025kein Ergebnis hinterlegt