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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.167 - Eventzentrum am Schildkamp - hier: Aufstellungsbeschluss

BV-183/25 09.12.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.167 für ein Eventzentrum am Schildkamp beschließen. Das Vorhaben betrifft die Grundstücksflächen des ehemaligen Betriebsgebäudes der Stadtwerke Hamm in der Schildkamp 3. Ziel ist die planungsrechtliche Vorbereitung, einen Teil der bestehenden Lagerhalle als Mehrzweckhalle für Veranstaltungen wie Kongresse, Messen oder private Feiern mit einer Kapazität von bis zu 600 Personen umzunutzen. Die übrigen Flächen sollen weiterhin gewerblich genutzt werden.

Da das geltende Planungsrecht die Nutzung als Vergnügungsstätte in diesem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässt, soll durch den neuen Bebauungsplan die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dabei ist eine verträgliche Einordnung in das angrenzende Wohngebiet an der Hohenzollernstraße sowie ein entsprechender Stellplatznachweis vorgesehen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren für die Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Ein weiterer Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird zunächst in den zuständigen Ausschüssen sowie der Bezirksvertretung Hamm-Mitte beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.

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