Fördermittel für Bundesprogramm "Demokratie leben!"
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Anfrage AF-62/25-ST um eine detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ für die Jahre 2020 bis 2024 gebeten. Die Anfrage umfasst Informationen zu den Projektträgern, den Namen der geförderten Projekte, die jeweiligen Fördersummen sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der einzelnen Maßnahmen.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der die Förderrichtlinien für den genannten Zeitraum erläutert werden. Demnach ist eine finanzielle Förderung ausschließlich für Projekte möglich, deren Gemeinnützigkeit gemäß § 52 der Abgabenordnung anerkannt ist. Die Verwaltung führt weiter aus, dass im Rahmen der Entscheidung über diese Anerkennung durch die zuständigen Finanzbehörden auch die Verfassungstreue der Organisationen geprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die geförderten Projekte im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
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