Anhebung der Beförderungsentgelte für die von der Stadt Hamm zugelassenen Taxen zum 01.01.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-382/25 des Rechtsamtes befasst sich mit der geplanten Anpassung der Beförderungsentgelte für in Hamm zugelassene Taxen zum 1. Januar 2026. Die Taxengemeinschaft Hamm GbR hat eine Erhöhung aller Tarifpositionen beantragt, wobei die steigenden Betriebskosten für Kraftstoff, Energie, Versicherungen, Wartung und Personal als Grundlage angeführt werden. In einer internen Umfrage sprachen sich 22 Unternehmen für die Erhöhung aus, während drei Unternehmen dagegen stimmten. Der Verband des privaten und gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW V.S.P.V. e.V. empfahl eine Anpassung um 14,7 %.
Nach einem Erörterungstermin mit zwölf Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmern am 13. November 2025 wird eine moderate Tarifanpassung vorgeschlagen, die von der ursprünglichen Beantragung abweicht. Der Grundpreis soll tagsüber von 3,50 € auf 4,50 € und nachts von 4,00 € auf 5,00 € steigen. Der Kilometerpreis wird sowohl tagsüber als auch nachts von 2,50 € auf 2,80 € angehoben. Die Wartezeitgebühr soll von 40,00 € auf 45,00 € steigen, ergänzt durch einen neuen Großraumzuschlag in Höhe von 5,00 €.
Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf den Anstieg des Verbraucherpreisindex von 110,2 im Jahr 2022 auf etwa 121,8 Mitte 2025 sowie auf die seit drei Jahren unveränderten Bustarife der Stadtwerke Hamm. Die Verwaltung empfiehlt die Änderung der Rechtsverordnung gemäß der vorliegenden Anlage. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 2. Dezember 2025, den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 sowie den Rat am 9. Dezember 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
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