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Beschlussvorlage

1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen

BV-360/25 09.12.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Stellungnahme zur zweiten öffentlichen Beteiligung an der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Im Fokus stehen dabei die Festlegungen von Windenergiebereichen (WEB) im Stadtgebiet.

Nach den aktuellen Planunterlagen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat sich die Anzahl der verorteten Windenergiebereiche in Hamm von zehn auf neun reduziert. Ein Bereich entfiel, da die erforderlichen Abstände zum geplanten Naturschutzgebiet „Westliche Heidewälder“ dazu führten, dass die Fläche unter die Mindestgröße von 10 Hektar sank.

Gleichzeitig wurde der Antrag der Stadtverwaltung abgelehnt, das Gebiet nordöstlich des Flugplatzes, den sogenannten „Enniger Berg“, als Windenergiebereich aufzunehmen. Der RVR begründete dies mit den Hindernisfreiflächen und der Platzrundenführung des Sonderlandeplatzes Lippewiesen. In der vorliegenden Beschlussvorlage hält die Stadtverwaltung jedoch an ihrer Anregung fest, diesen Bereich dennoch in den Regionalplan aufzunehmen. Als Argumente führt die Verwaltung an, dass Höhenbeschränkungen nur einen Teil des potenziellen Gebiets betreffen und ein Ausgleich für den Wegfall eines anderen Windenergiebereichs in Hamm sowie bestehende Repowering-Vorhaben sinnvoll seien.

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