Deutschland-Ticket: 1. Fortführung ab 2026 2. Unbefristete Verlängerung der ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die Verkehrsunternehmen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant, die Anwendung des Deutschlandtickets in ihrem Zuständigkeitsbereich unbefristet fortzuführen. Voraussetzung für diesen Beschluss ist, dass die entsprechenden Fördermittel des Bundes und des Landes zur Deckung der ungedeckten Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen ausreichen. Im Rahmen dieser Regelung soll auch die „Allgemeine Vorschrift“, welche das Deutschlandticket als Höchsttarif für die in Hamm tätigen Verkehrsunternehmen festlegt, unbefristig verlängert werden. Zudem sollen die Vorgaben zur Tarifanwendung des Deutschlandtickets in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden.
Die Finanzierung der Ausgleichszahlungen soll vollständig durch Bundes- und Landesmittel erfolgen, sodass keine Eigenbeteiligung der Stadt Hamm erforderlich ist. Sollten die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, oder sollte das Deutschlandticket nicht mehr Bestandteil des WestfalenTarifs sein, wird die Verwaltung eine Vorlage zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um finanzielle Belastungen für die Stadt und die Verkehrsunternehmen abzuwenden. Die unbefristete Verlängerung der Vorschrift soll die Planungssicherheit für Fahrgäste sowie Verkehrsunternehmen erhöhen und den administrativen Aufwand minimieren.
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Beratungsfolge
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