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Stellungnahme

Aufschlüsselung der Wohnkosten und der Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II in Hamm für 2022–2024

AF-60/25-ST 09.12.2025 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-60/25-ST detaillierte statistische Angaben zu den Wohnkosten sowie den Gesamtkosten der Regelbedarfsleistungen nach dem SGB II für die Jahre 2022 bis 2024 angefordert. Die Anfrage verlangt eine tabellarische Darstellung der Kosten der Unterkunft, der Heizkosten und der Kaltmieten sowie der Anzahl der Leistungsberechtigten, getrennt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Weiterhin wurden Informationen zu den Gesamtkosten der Leistungen, dem Anteil ausländischer Empfänger sowie zur Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Kosten erbeten.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme die entsprechenden Daten bereitgestellt, weist jedoch auf methodische Besonderheiten hin. Eine Auswertung der tatsächlichen Zahlungsansprüche für Unterkunft- und Heizkosten sei nicht möglich, weshalb die laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft als Grundlage dienten. Diese Werte spiegeln den ermittelten Bedarf wider und berücksichtigen keine etwaige Verringerung des Anspruchs durch Einkommens- oder Vermögensanrechnungen. Die Daten beziehen sich zudem auf die Ebene der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Regelleistungsberechtigten entsprechender Staatsangehörigkeit. Neben den Gruppen Deutschland und Ausland wurden auch die zehn Staatsangehörigkeiten ausgewiesen, die im Dezember 2024 den größten Bestand an Regelleistungsberechtigten in Hamm verzeichneten.

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