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Beschlussvorlage

Abwassergebührensatzung 2026 der Stadt Hamm

BV-346/25 09.12.2025 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2026 sowie über die Neufassung der Abwassergebührensatzung entscheiden. Die Beschlussvorlage BV-346/25 des Tiefbau- und Grünflächenamtes basiert auf der Kalkulation für das Jahr 2026.

Der Gebührenbedarf für die Abwasserbeseitigung steigt im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 6,5 Millionen Euro, was einer Steigerung von 39,5 Prozent entspricht. Während die Verbandsumlage aufgrund geringerer Beiträge für Abwasserbehandlungsanlagen um 0,9 Millionen Euro sinkt, verzeichnen die Kosten für die Abwasserabgabe einen Zuwachs von 0,3 Millionen Euro. Ein wesentlicher Faktor ist die Erhöhung der Kosten im Netzbetrieb um 7,2 Millionen Euro gegenüber der Kalkulation 2025. Dies liegt unter anderem daran, dass für das Jahr 2026 keine Entnahme aus der Beitragsausgleichsrücklage möglich ist.

Die angepassten Gebührensätze führen dazu, dass die Gesamtabgaben für einen vierköpfigen Musterhaushalt im Jahr 2026 steigen werden. Die Neufassung der Satzung wurde auf Grundlage dieser Ergebnisse erstellt.

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