15. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der 15. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung sowie eine entsprechende Anpassung des Straßenreinigungsverzeichnisses. Grund für die Vorlage BV-378/25 ist die Notwendigkeit, das Verzeichnis aufgrund der Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile zu ergänzen sowie an praktische Erfordernisse anzupassen.
Die zusätzlichen Reinigungsleistungen sollen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb und die Stadtreinigung mit dem vorhandenen Personal und den bestehenden Maschinen bewältigt werden können. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Straßen ist der Änderungssatzung beigefügt, wobei die zuständigen Bezirksvertretungen jeweils spezifische Listen für ihre Stadtbezirke erhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vor, bevor der Rat am 9. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt