Neunte Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 01.03.2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Verabschiedung der neunten Änderungssatzung zur Spielgerätesteuersatzung vom 1. März 2006. Anlass für die Anpassungen ist die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwachtungsgerichts Münster vom 19. November 2025. Mit der Neuregelung soll die rechtssichere Erhebung von Steuervorauszahlungen für das Jahr 2026 gewährleistet werden.
Die Vorlage sieht vor, den Tatbestand für die Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen zu konkretisieren. Zudem wird klargestellt, dass Anpassungen der Vorauszahlungen jederzeit möglich sind, sofern sich die voraussichtliche Steuerlast im laufenden Veranlagungszeitraum verändert. Eine weitere Neuerung betrifft die Regelung zur Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen auf die endgültig festgesetzte Steuerschuld.
Zusätzlich wird der Besteuerungstatbestand sprachlich angepasst, indem der Begriff „Playstations“ durch den umfassenderen Begriff „Spielekonsolen“ ersetzt wird. Die Vorlage wird im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2025 vorberatend behandelt und dem Rat am 9. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2025kein Ergebnis hinterlegt