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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat und den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 0001/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0001/20 eine Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung in den kommunalen Gremien beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Bestellung eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses.
Nach den Inhalten der Vorlage sollen die Aufgaben der Protokollführung durch eine Person aus dem Büro des Rates übernommen werden. Parallel dazu wird die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin aus demselben Bereich vorgeschlagen. Die Vorlage sah vor, dass die entsprechenden Personen für die Dokumentation der Sitzungen des Rates und des zuständigen Ausschusses zuständig sind. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Bestellungen werden in dem Dokument nicht aufgeführt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung vom 3. November 2020 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Rat und den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 0001/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Ergänzungsbeschlussvorlage 0001/20_ER-1 wird die Bestellung von Personal für die Protokollführung in den Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses der Stadt Hamm geregelt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person aus dem Büro des Rates als Schriftführer für die Sitzungen des Rates sowie des Hauptausschusses zu bestellen. Zudem soll eine weitere Person aus demselben Bereich als stellvertretende Schriftführerin für diese Gremien eingesetzt werden. Die Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 2.Feststellung der/des Altersvorsitzenden
- 3.Vereidigung und Einführung des Oberbürgermeisters
- 4.Verpflichtung der Ratsmitglieder
- 5.Wahl der Bürgermeister/innen
- 6.Verpflichtung der Bürgermeister/innen
- 7.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 13. Dezember 2016
- 8.Bildung eines Wahlprüpfungsausschusses und Wahl der MitgliederZur Vorlage · 0002/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0002/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bildung und der personellen Besetzung des Wahlprüfungsausschusses für die Kommunalwahl 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Gemeindeordnung ist der neu gewählte Rat dazu verpflichtet, einen Ausschuss zu wählen, der über etwaige Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl entscheidet. Der Wahlleiter legt dem Ausschuss hierzu die eingegangenen Einsprüche und die Unterlagen der Vorprüfung vor.
Die Verwaltung schlägt vor, den Wahlprüfungsausschuss mit 15 Mitgliedern sowie entsprechenden stellvertretenden Mitgliedern zu besetzen. Diese Größenordnung orientiert sich an der Zusammensetzung der Ausschüsse bei vorangegangenen Kommunalwahlen. Die Besetzung kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigung erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In diesem Fall werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt. Die Wahl der stellvertretenden Mitglieder würde in einem separaten Wahlgang stattfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt ist.
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- 03.11.2020 · Rat
- Bildung eines Wahlprüpfungsausschusses und Wahl der MitgliederZur Vorlage · 0002/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0002/20_ER-1 liegt eine Ergänzung zur ursprünglichen Planung für die Bildung des Wahlprüfungsausschusses im Rahmen der Kommunalwahl 2020 vor. Der vorliegende Ergänzungsbeschluss sieht eine Änderung der Mitgliederanzahl für das Gremium vor.
Nach den ursprünglichen Planungen der Verwaltung sollte der Wahlprüfungsausschuss aus 15 Mitgliedern bestehen. Der nun vorgelegte Vorschlag sieht jedoch eine Reduzierung der Besetzung auf insgesamt 13 Mitglieder vor. Die Vorlage enthält zudem die Struktur für die Wahl der ordentlichen sowie der stellvertretenden Mitglieder innerhalb des Ausschusses. Der Beschluss war für die Sitzung des Rates am 3. November 2020 vorgesehen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 9.Bildung und Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0003/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (0003/20_VL) befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Hamm. Gemäß der Gemeindeordnung ist die Einrichtung eines Hauptausschusses verpflichtend, wobei der Rat die Möglichkeit hat, die Aufgaben des Finanzausschusses mit in diesen Ausschuss zu integrieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gesamtzahl der Sitze im Haupt- und Finanzausschuss auf 15 festzusetzen. Da der Oberbürgermeister den Vorsitz führt und über ein Stimmrecht verfügt, sind 14 weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder zu wählen, um eine ungerade Anzahl an Ausschusssitzen zu gewährleisten. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Hierbei wird vorgeschlagen, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion als weitere stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind, die im Ausschuss nicht vertreten sind. Die Zuweisung erfolgt dabei in alphabetischer Reihenfolge.
Die Besetzung der Ausschussmitglieder kann durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage das Verfahren der Verhältniswahl vor. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach den gesetzlichen Grundsätzen der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2020 · Rat
- Bildung und Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0003/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0003/20_ER-1 befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Hauptausschusses der Stadt Hamm. Im Gegensatz zur vorangegangenen Wahlperiode ist vorgesehen, keinen kombinierten Haupt- und Finanzausschuss zu bilden.
Der Beschluss sieht die Bildung eines eigenständigen Hauptausschusses vor, dessen Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Sitze festgesetzt wird. Da der Oberbürgermeister in diesem Ausschuss stimmberechtigt ist, sollen 12 weitere Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Damit soll eine ungerade Gesamtzahl an Ausschusssitzen sichergestellt werden.
Zusätzlich zur Wahl der ordentlichen Mitglieder ist die Benennung von stellvertretenden Ausschussmitgliedern vorgesehen. Die Vorlage legt fest, dass über die bereits gewählten Stellvertreter hinaus die im Hauptausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden sollen. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
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- 03.11.2020 · Rat
- 10.Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0004/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 0004/20_VL geht es um die Bildung und die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Hamm. Die Verwaltung legt dar, dass gemäß der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses in jeder Gemeinde verpflichtend ist. Der Ausschuss verfügte in der Vergangenheit über 15 Mitglieder.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin auf 15 Personen festzusetzen, wobei mindestens acht dieser Mitglieder aus dem Rat gewählt werden sollen. Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung möglich. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.
Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Mitgliedern sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Es wird klargestellt, dass die Vertretung der bereits gewählten Stellvertreter auf einer listenmäßigen und nicht auf einer persönlichen Vertretung basiert. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt.
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- 03.11.2020 · Rat
- Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0004/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0004/20_ER-1 wird eine Änderung zur Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Mitgliederzahl des Ausschusses von ursprünglich geplanten 15 Mitgliedern auf insgesamt 13 Personen zu reduzieren. Von dieser Gesamtzahl sollen mindestens sieben Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Über die Besetzung der 13 Plätze wird im Rahmen der Listenwahl entschieden. Ergänzend dazu ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Rechnungsprüfungsausschuss nicht bereits vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Die Vorlage wurde am 28. Oktober 2020 erstellt und lag dem Rat zur Beratung vor.
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- 03.11.2020 · Rat
- Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0004/20_ER-2 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0004/20_ER-2 befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Hamm. Der Entwurf legt die strukturellen Rahmenbedingungen für die Besetzung des Gremiums fest.
Dem Beschlussvorschlag zufolge wird die Mitgliederzahl des Rechnungsprüfungsausschusses auf insgesamt 13 Personen festgesetzt. Davon sollen mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen. Die Vorlage sieht zudem die Wahl von regulären Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern vor, wobei die entsprechenden Listen für die Wahl der einzelnen Positionen im Dokument noch offen gehalten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Regelung zur Ergänzung der stellvertretenden Ausschussmitglieder. Über die bereits durch die Listenwahl ermittelten Stellvertreter hinaus sollen weitere Ratsmitglieder als stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss berufen werden. Diese Ergänzung betrifft jene Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Rechnungsprüfungsausschuss bisher nicht vertreten sind. Die Zuweisung dieser zusätzlichen stellvertretenden Mitglieder soll in alphabetischer Reihenfolge erfolgen. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 11.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0005/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0005/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Gemäß § 10 der Hauptsatzung der Stadt Hamm wird dieser Ausschuss zur Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden eingerichtet, die sich an den Rat richten. Die Besetzung des Gremiums umfasst einschließlich des Vorsitzes insgesamt elf Ratsmitglieder.
Die Vorlage sieht vor, die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses zu wählen. Dabei wird erläutert, dass die Wahl der Mitglieder durch einen einstimmigen Beschluss des Rates erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Die Verteilung der Sitze orientiert sich dabei an den Stimmenanteilen der Fraktionen und Gruppen des Rates.
Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sieht der Beschluss vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Die Vorlage stellt zudem klar, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt.
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- 03.11.2020 · Rat
- 12.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0006/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0006/20_VL der Verwaltung sieht die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung für die neue Wahlperiode vor. Gemäß dem Beschlussvorschlag soll der Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern besetzt werden, wobei mindestens sieben dieser Mitglieder aus dem Rat gewählt werden müssen.
Der Inhalt der Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Die Verwaltung führt aus, dass die Besetzung des Ausschusses nach der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss des Rates erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigung erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Wahlstellen entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich zur primären Wahl der Mitglieder sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden. Es wird klargestellt, dass die gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 13.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0007/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0007/20 die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigt, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte keine Einigung erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellen. Die personelle Besetzung der Ausschussmitglieder erfolgt unter Berücksachtung der gesetzlichen Vorgaben, wobei der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neugliederung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 02.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 01.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 30.11.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 14.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0008/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0008/20_VL befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm stammen sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, sieht die Vorlage ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor. Dabei werden die Sitze entsprechend der Stimmenanteile der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich zur primären Wahl der Stellvertreter sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Hierbei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Die Vorlage enthält zudem den rechtlichen Hinweis, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 15.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden MitgliederZur Vorlage · 0009/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0009/20_VL die Bildung und Zusammensetzung eines neuen Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz zur Vorlage gebracht. Der Entwurf sieht vor, diesen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern zu besetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze durch Ratsmitglieder besetzt werden sollen.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Sollte sich der Rat auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss möglich. In diesem Fall greift das Verfahren der Listenwahl, bei dem die Stellvertretung eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellt. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustande, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Regelung zur Reihenfolge der Vertretung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 16.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Wahl der Mitglieder und der stellvertetenden Mitglieder Erweiterung um drei beratende MitgliederZur Vorlage · 0010/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0010/20 die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit festgelegt. In der vorangegangenen Wahlperiode bestand ein Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. Da der Bereich Integration nun einem anderen Ausschuss zugeordnet wird, wurde die neue Struktur des Ausschusses für Soziales und Gesundheit definiert.
Die Mitgliederzahl des Ausschusses wurde auf insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder festgesetzt, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat zu besetzen sind. Die personelle Besetzung der stellvertretenden Mitglieder erfolgt nach festgelegten Regeln: Zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern werden Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt. Hierbei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung.
Darüber hinaus wurde beschlossen, den Ausschuss um drei beratende Mitglieder zu erweitern. Die Vorschläge für diese beratenden Positionen sind durch die Hammer Wohlfahrtsverbände sowie den Seniorenbeirat zu erbringen. Die Wahl der Ausschussmitglieder kann gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Andernfalls findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 17.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um zwei beratende MitgliederZur Vorlage · 0011/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0011/20_VL der Verwaltung regelt die Bildung und die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Ausbildung in der Stadt Hamm. Gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Schulverwaltungsgesetzes sowie der Gemeindeordnung wird die Einrichtung eines solchen Ausschusses vorgesehen. Die Mitgliederzahl des Gremiums wird auf insgesamt 13 Personen festgesetzt, wobei mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm stammen sollen.
Der Beschluss umfasst zudem die Regelung zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für die Stellvertretung ist vorgesehen, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Vertretern die Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Erweiterung des Ausschusses um zwei beratende Mitglieder. Diese Positionen sollen durch Vorschläge der Bezirksschülervertretung und des Stadtsportbundes besetzt werden, womit die bisherige Praxis der Entsendung eines beratenden Mitglieds durch beide Organisationen fortgeführt wird. Die Vorlage legt zudem das Verfahren für den Fall fest, dass kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt und eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erforderlich wird.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 18.Ausschuss für Schule und Ausbildung hier: Ständige Mitglieder mit beratender StimmeZur Vorlage · 0012/20_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Besetzung der ständigen Mitglieder mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule und Ausbildung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Berufung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in dieses Gremium.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bilden die Gemeindeordnung sowie das Schulverwaltungsgesetz. Gemäß den Bestimmungen des Schulverwaltungsgesetzes ist vorgesehen, dass jeweils ein von der katholischen und ein von der evangelischen Kirche benannter Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen wird. Die Mitwirkung dieser kirchlichen Vertreter ist dabei auf Angelegenheiten beschränkt, die den Ausschuss betreffen.
Zum Zeitpunkt der Vorlage liegen die entsprechenden Vorschläge der katholischen und der evangelischen Kirche für die Besetzung der regulären Mitgliedschaften sowie der stellvertretenden Mitgliedschaften noch nicht vor. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung des Berufungsverfahrens, sobald die Benennungen durch die jeweiligen Kirchen erfolgt sind. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 09.12.2020 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 03.11.2020 · Rat
- 19.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sport und Freizeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um ein beratendes MitgliedZur Vorlage · 0013/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 3. November 2020 die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sport und Freizeit beschlossen. Die Vorlage 0013/20_VL legt fest, dass der Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern besetzt wird, wobei mindestens sieben dieser Mitglieder aus dem Rat gewählt werden müssen.
Die Besetzung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach den Vorgaben der Gemeindeordnung. Im Falle eines einheitlichen Wahlvorschlags kann die Wahl durch einen einstimmigen Beschluss des Rates erfolgen. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze orientiert sich dabei an den Stimmenanteilen der Fraktionen und Gruppen.
Zusätzlich zur regulären Besetzung sieht der Beschluss vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die nicht bereits im Ausschuss vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vertretung erfolgt dabei listenmäßig und nicht auf persönlicher Basis. Darüber hinaus wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert. Die Benennung dieses beratenden Mitglieds erfolgt durch den Stadtsportbund, der bereits in der vorangegangenen Wahlperiode ein Mitglied in den Sportausschuss entsandt hatte. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 20.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0014/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0014/20_VL befasst sich der Rat der Stadt Hamm mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. Die Verwaltung schlägt vor, den Ausschuss neu zu bilden und die Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Personen festzulegen. Davon sollen mindestens sieben Mitglieder aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen.
Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Dabei wird vorgesehen, dass zusätzlich zu den primär gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion als weitere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, die im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit nicht bereits vertreten sind. Die Zuweisung erfolgt hierbei in alphabetischer Reihenfolge. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Vertretungsreihenfolge gemäß der Gemeindeordnung zu regeln ist.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird erläutert, dass die Besetzung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Die Verteilung der Sitze erfolgt dabei nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen der einzelnen Wahlvorschläge. Die Vorlage stellt zudem klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.11.2020 · Rat
- 21.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0015/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0015/20 die Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, einen Ausschuss mit insgesamt 13 Mitgliedern einzusetzen, wobei mindestens sieben dieser Plätze mit Ratsmitgliedern besetzt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Regelung zur Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder. Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist eine Wahl gemäß der Gemeindeordnung vorgesehen. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Vorschlag bestehen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich ist vorgesehen, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nicht bereits vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der geltenden Bestimmungen bei der personellen Besetzung der Ausschussmitglieder nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2020 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 03.11.2020 · Rat
- 22.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen Wahl der Mitglieder und stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0028/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0028/20_VL befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen in der Stadt Hamm.
Der Entwurf sieht vor, einen Ausschuss für diesen Fachbereich zu etablieren, dessen Mitgliederzahl auf insgesamt 13 Personen festgesetzt werden soll. Von diesen 13 Mitgliedern müssen mindestens sieben aus dem Rat der Stadt Hamm bestehen. Die Vorlage regelt zudem die Modalitäten der Wahl sowie die Besetzung der stellvertretenden Mitglieder.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung gemäß der Gemeindeordnung durch einen einstimmigen Beschluss erfolgen kann, sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Sollte keine Einigkeit über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Dabei werden die Wahlstellen entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen im Rat verteilt.
Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Vorlage stellt klar, dass die Vertretung der bereits gewählten Stellvertreter eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neuregelung werden nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 23.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder Erweiterung um ein beratendes Mitglied
- 24.Bildung und Zusammensetzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
- 25.Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden VorsitzendenZur Vorlage · 0031/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0031/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bestimmung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden für die verschiedenen Ausschüsse des Rates. Grundlage für diese Festlegung ist § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung.
Gemäß dieser Regelung bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Ratsmitglieder, sofern eine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt wird und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Ratsmitglieder vorliegt. Sollte keine Einigung zustande kommen, erfolgt die Zuteilung der Ausschussvorsitze nach dem sogenannten Zugreifverfahren. Dabei werden die Sitze basierend auf den Höchstzahlen bestimmt, die sich aus der Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen ergeben. Im Falle gleicher Höchstzahlen entscheidet das Los, welches durch den Bürgermeister zu ziehen ist.
Das beschriebene Verfahren zur Verteilung und Zuteilung der Ausschussvorsitze findet auf eine Vielzahl von Gremien Anwendung, darunter die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen, Digitalisierung und Innovation, Klima-, Umwelt- und Naturschutz, sowie Wirtschaft und Arbeit. Ebenfalls umfasst die Vorlage die Regelungen für die Ausschüsse für Anregungen und Beschwerden, Gleichstellung und Vielfalt, Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft, Personal und Verwaltungsmodernisierung, Schule und Ausbildung, Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen, Soziales und Gesundheit, Sport und Freizeit sowie Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität. Ausgenommen von diesem spezifischen Verfahren sind der Hauptausschuss sowie der Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Die Vorlage umfasst zudem die Bestimmung für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Wahlprüfungsausschuss.
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- 03.11.2020 · Rat
- 26.Bildung und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0016/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0016/20_VL befasst sich mit der Bildung und der personellen Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Stadt Hamm. Der Ausschuss ist mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern besetzt. Diese setzen sich aus neun Ratsmitgliedern beziehungsweise Personen mit Erfahrung in der Jugendarbeit sowie sechs vom Rat gewählten Vertretern der freien Jugendhilfe zusammen. Für die Besetzung der Vertretungen der freien Jugendhilfe sollen mindestens zwölf Vorschläge für Mitglieder und Stellvertreter eingereicht werden.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Berufung verschiedener beratender Mitglieder ohne Stimmrecht vor. Hierzu zählen Vertreter aus dem Oberbürgermeisteramt, der Jugendamtsverwaltung, der Arbeitsverwaltung, der Schulen sowie der Polizei. Ebenfalls beratende Funktion sollen Vertreter der Kirchen, des Integrationsrates, des Stadtjugendrings, der Sportjugend und der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII übernehmen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des AG-KJHG ist zudem ein beratendes Mitglied aus dem Jugendamtselternbeirat sowie eine Stellvertretung zu bestellen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Basis der vorliegenden Vorschlagslisten vor, welche Vertreter verschiedener Träger der freien Jugendhilfe umfassen. Die Vorlage enthält zudem die Benennung der stellvertretenden Mitglieder. Ein rechtlicher Hinweis stellt klar, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung von Ausschüssen gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen der Neubesetzung sind in der Vorlage nicht angegeben.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.11.2020 · Rat
- Bildung und Zusammensetzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden MitgliederZur Vorlage · 0016/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0016/20_ER-1 der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Bildung und der Zusammensetzung des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder für dieses Gremium.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Mitglieder des Rates sowie Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, als reguläre Mitglieder zu wählen. Zudem sollen Personen in den Ausschuss berufen werden, die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus regelt die Vorlage die Berufung von ständigen Mitgliedern ohne Stimmrecht. Hierzu gehören Vertreterinnen und Vertreter des Stadtjugendrings sowie der Sportjugend des Stadtsportbundes. Ebenso sollen Vertreter der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII für die Arbeitsgemeinschaften Prävention und Intervention, Frühkindliche Bildung sowie Kinder- und Jugendförderung sowie eine Vertretung des Jugendamtselternbeirats in den Ausschuss berufen werden.
Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass lediglich eine Änderung der Bezeichnung des Ausschusses vorgenommen wurde. Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben weiterhin durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz, die entsprechenden Ausführungsgesetze des Landes sowie die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm definiert.
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- 03.11.2020 · Rat
- 27.Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des KreispolizeibeiratesZur Vorlage · 0017/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0017/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Kreispolizeibeirates für die aktuelle Wahlperiode des Rates.
Gemäß den Bestimmungen des Polizeiorganisationsgesetzes setzt sich der Polizeibeirat bei einer Kreispolizeibehörde aus elf Mitgliedern zusammen. Der Rat ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitglieder sowie deren Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Die Wahl erfolgt im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer.
Über die Vertretung hinaus können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Mitgliedschaft in einem kommunalen Ausschuss berechtigt sind, als Mitglieder oder Stellvertreter in den Beirat gewählt werden. Dabei darf die Anzahl der extern gewählten Personen die Anzahl der Mitglieder aus der kommunalen Vertretung nicht überschreiten. Eine Mitgliedschaft oder Stellvertretung im Kreispolizeibeirat ist für Beamtinnen, Beamte, Angestellte sowie Beschäftigte der Polizei nicht möglich.
Die Vorlage sieht vor, die entsprechenden Listen für die Mitglieder und Stellvertreter festzulegen, um die Besetzung des Gremiums für die Dauer der laufenden Wahlperiode sicherzustellen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Wahl werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 03.11.2020 · Rat
- 28.Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · 0018/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0018/20_VL befasst sich mit der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Stadt Hamm für die 15. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Gemäß der Landschaftsverbandsordnung sind die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften für die Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung zuständig. Für die Stadt Hamm sind zwei Mitglieder sowie jeweils ein Ersatzmitglied zu wählen, um im Falle eines Ausscheidens eines gewählten Mitglieds die Nachfolge sicherzustellen.
Die Wahl erfolgt durch eine Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion. Dabei wird mit einer Erststimme abgestimmt, wobei die Verteilung der Sitze auf die Listen nach der Zuteilung ganzer Zahlen und anschließend nach den höchsten Zahlenbruchteilen erfolgt. Zusätzlich steht jedem Mitglied der Vertretung eine Zweitstimme zur Verfügung, die für eine von den Landesleitungen der Parteien oder Wählergruppen aufgestellte Reserveliste oder einen einzelnen Bewerber abgegeben werden kann. Die Zweitstimme beeinflusst die zahlenmäßige Zusammensetzung der Fraktionen in der Landschaftsversammlung nicht, kann jedoch Auswirkungen auf die personelle Zusammensetzung haben.
Die Wahl muss in geheimer Abstimmung in unmittelbarer Folge der Wahlgänge innerhalb einer Ratssitzung durchgeführt werden. Wählbar sind Mitglieder der Vertretungen sowie Beamte, Angestellte und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften, wobei die Anzahl der wählbaren Beschäftigten nicht die Anzahl der Mitglieder der Vertretung überschreiten darf. Der Oberbürgermeister ist als Mitglied der Vertretung stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Wahl werden nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 29.Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen RundfunkZur Vorlage · 0019/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0019/20 befasst sich mit der Wahl von Mitgliedern für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk, konkret für den Verein Lippe-Welle Hamm e.V. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW).
Nach den Bestimmungen des Landesmediengesetzes ist die Verbreitung lokaler Rundfunkprogramme an eine Zulassung durch die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen gebunden, die ausschließlich einer Veranstaltergemeinschaft erteilt wird. Der Rat der kreisfreien Stadt Hamm ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu berechtigt, zwei Mitglieder für diese Gemeinschaft zu bestimmen. Die Wahl der Vertreter hat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens zu erfolgen.
Die Vorlage erläutert zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung der Veranstaltergemeinschaft. Während andere beteiligte Stellen wie Kirchen, Arbeitgeberverbände oder Wohlfahrtsverbände jeweils nur ein Mitglied benennen können, ist der Rat für die Besetzung von zwei Sitzen zuständig. Dabei findet die allgemeine Regelung der Gemeindeordnung, wonach bei mehreren Vertretern der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Vertreter zu benennen ist, in diesem speziellen Fall keine Anwendung. Zudem schreibt das Landesmediengesetz vor, dass Stellen, die mehrere Mitglieder bestimmen, mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzt sein müssen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Beschlussvorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 30.Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-LippeZur Vorlage · 0020/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0020/20_VL die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe beantragt. Die Stadt Hamm ist seit 1995 Mitglied in diesem Zweckverband. Die Verbandsversammlung fungiert als zentrales Organ des Verbandes und ist unter anderem für die Wahl der Verbandsvorsitz, die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan sowie über Satzungsänderungen, den Haushalts- und den Stellenplan zuständig.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft dazu verpflichtet, fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft gewählt werden, weshalb eine Entsendung sachkundiger Bürger nicht möglich ist. Neben politischen Mandatsträgern kann auch der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem benannte Vertretung entsandt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm insgesamt fünf Mitglieder und entsprechende Stellvertreter entsendet. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung als eines der Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entsendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 03.11.2020 · Rat
- 31.Neubennung der Kuratoriumsmitglieder des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V.Zur Vorlage · 0021/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0021/20 die Neubennennung der Ratsvertreter für das Kuratorium des Wolfgang-Glaubitz-Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e.V. vorgelegt. Gemäß der Satzung ist vorgesehen, dass die beiden größten Fraktionen des Rates jeweils einen Vertreter in das Kuratorium entsenden.
Die Vorlage regelt die Nachbesetzung der zwei Sitze, die durch die bisherigen Vertreter des Rates vakant geworden sind. Neben der Benennung der Ratsmitglieder erfolgt die Vertretung der Stadtverwaltung im Kuratorium durch die Leitung des Amtes für soziale Integration. Der Beschluss sieht vor, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion sowie ein Mitglied der CDU-Fraktion als Vertreter des Rates benannt werden, sofern diese zur Mitarbeit im Kuratorium bereit sind. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 03.11.2020 · Rat
- 32.Bestellung der Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0022/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgelegt. Dem Gremium obliegt die Durchführung von Umlegungs- bzw. Grenzregelungsverfahren, die vom Rat angeordnet werden. Der Ausschuss setzt sich aus zwei Ratsmitgliedern sowie drei weiteren Mitgliedern zusammen, die über eine besondere fachliche Qualifikation verfügen.
Die bisherige Bestellung der Ratsmitglieder im Ausschuss erfolgte für die Wahlperiode 2014 bis 2020. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches verbleiben die bisherigen Ratsmitglieder, die dem Ausschuss angehören, so lange im Amt, bis die Nachfolger aus dem neu gewählten Rat bestimmt wurden. Der Rat wird nun gebeten, die neuen Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen, die dem Rat angehören. Die Vorlage sieht die Wahl von zwei Ratsmitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 23.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 33.Wahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0023/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 3. November 2020 wurde über die Besetzung des Integrationsrates entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sah die Wahl von sieben Ratsmitgliedern als Mitglieder des Integrationsrates vor.
Die rechtliche Grundlage für diese Wahl bildet die Hauptsatzung der Stadt Hamm sowie die Gemeindeordnung. Gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung setzt sich der Integrationsrat aus insgesamt 14 nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus sieben zusätzlich zu wählenden Ratsmitgliedern zusammen. Die Wahl der sieben Ratsmitglieder erfolgt dabei auf Basis der Bestimmungen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung.
Mit der Verabschiedung der Vorlage wurde die personelle Zusammensetzung der Ratsmitglieder für den neu zu wählenden Integrationsrat festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 34.Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 2021 – 2026 des LippeverbandesZur Vorlage · 0025/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0025/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum von 2021 bis 2026. Gemäß dem Lippeverbandsgesetz setzt sich die Verbandsversammlung aus Delegierten der Mitglieder zusammen, wobei die Anzahl der Stimmen und Delegierten durch die Höhe der jeweiligen Jahresbeiträge bestimmt wird.
Aufgrund der Verbandsbeiträge der Stadt Hamm stehen der Stadt 25 Direktdelegierte zur Verfügung. Für die Stimmgruppe der Städte und Gemeinden ist aufgrund der vorhandenen Beitragsteileinheiten kein weiterer Delegierter entsendbar. Die Vorlage führt aus, dass das Mandat eines Delegierten durch Abwahl, Abberufung oder den Wegfall der Entsendungsvoraussetzungen vorzeitig erlöschen kann. Da mehrere bisherige Ratsmitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hamm angehören, endet deren Mandat als Delegierte.
Für die neue Amtsperiode sind neben den Vertretern aus dem Rat weitere Personen aus der Verwaltung als Delegierte vorgesehen. Hierzu zählen der Stadtbaurat, der Leiter des Grünflächen- und Tiefbauamtes, der Leiter des Umweltamtes sowie eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes. Die Amtszeit der bisherigen Delegierten endet mit der ersten Sitzung der neu gebildeten Verbandsversammlung, welche für den 3. März 2021 angesetzt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entsendung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 24.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 03.11.2020 · Rat
- 35.Benennung eines Mitgliedes für den Verbandsrat des Lippeverbandes
- 36.15. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · 0027/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0027/20_VL die Benennung von drei Delegierten für die 15. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Konferenz, die am 16. Dezember 2020 im Rahmen einer Videokonferenz stattfindet, dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß den Vorgaben des Vorstands des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten obliegt der jeweiligen Stadt unter Berücksichtigung der politischen Kräfteverhältnisse im Rat. Für die kommende Konferenz wurden Vertreter der SPD sowie der CDU als Delegierte vorgeschlagen.
Gegenstand der Beratungen in der virtuellen Konferenz sind aktuelle kommunalpolitische Themen, wobei ein besonderer Fokus auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Städte liegt. Die Sitzung sowie die zugehörigen Gruppenbesprechungen werden digital durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 25.02.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 37.Benennung von Mitgliedern des für Gesundheit zuständigen Ausschusses in der Kommunalen Gesundheitskonferenz der Stadt HammZur Vorlage · 0036/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0036/20 die Besetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz für die neue Wahlperiode festgelegt. Grundlage für die Neubesetzung ist die veränderte Sitzverteilung im Rat nach der Kommunalwahl, wodurch sich die Anzahl der im Rat vertretenen Fraktionen auf fünf erhöht hat.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW wird die Kommunale Gesundheitskonferenz durch den Rat einberufen. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten zusammen, wobei auch die Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses einzubeziehen sind.
Der Beschluss sieht vor, dass für die Kommunale Gesundheitskonferenz insgesamt fünf Mitglieder benannt werden. Dabei schlägt jede im Rat vertretene Fraktion ein Mitglied sowie eine Stellvertretung vor. Die zu benennenden Personen müssen dem für Gesundheit zuständigen Ausschuss des Rates angehören. Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sind mit der jeweiligen Nominierung der Mitglieder und Stellvertreter betraut. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 10.03.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.11.2020 · Rat
- 38.Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen AöR (CVUA Westfalen), GremienbesetzungZur Vorlage · 0037/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0037/20 eine Neubesetzung der Vertretung im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR beantragt. Die Stadt hält an dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Geschäftsanteil von 4,55 Prozent. Gemäß der gesetzlichen Grundlage des Untersuchungsanstaltgesetzes Nordrhein-Westfalen (IUAG NRW) setzt sich das Organ aus einem Vorstand und einem Verwaltungsrat zusammen.
Der Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen AöR mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Besetzung soll der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein von ihm benannter Bediensteter in das Gremium entsandt werden. Zudem ist die Bestellung einer Vertretung für den Fall einer Verhinderung vorgesehen. Die Neubesetzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, die eine Entsendung durch den Hauptverwaltungsbeamten vorsehen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 39.Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH (DFGH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0038/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0038/20 einen Antrag zur Neubesetzung eines Gremiums der Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH (DFGH) vorgelegt. Die DFGH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich das Organ der Gesellschafterversammlung aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung zusammen.
Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung der DFGH entsendet. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Gleichzeitig ist die Benennung eines neuen Mitglieds für die Vertretung im Gremium vorgesehen. Die Entscheidung über die Neubesetzung wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. November 2020 behandelt.
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- 03.11.2020 · Rat
- 40.Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0039/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0039/20_VL regelt die Neubesetzung der städtischen Vertretungen in der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH. Die Stadt Hamm hält über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH eine mittelbare Beteiligung von 75,1 Prozent an dieser Gesellschaft.
Der Rat wird dazu angehalten, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberafen und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem sieht der Beschluss die Abberufung der Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vor. Als neue Mitglieder im Aufsichtsrat sollen der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen bestimmt werden.
Zusätzlich wird die Anweisung erteilt, die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben dazu zu bewegen, den genannten Beschlüssen in dem entsprechenden Gremium zuzustimmen. Die Grundlage für die Besetzung des Aufsichtsrates bildet dabei der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsagentur sowie die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung.
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- 03.11.2020 · Rat
- 41.Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH (HAMTEC), GremienbesetzungZur Vorlage · 0040/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm ist mit einer direkten Beteiligung von 42 Prozent sowie einer mittelbaren Beteiligung von 9 Prozent über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an der Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH (HAMTEC) beteiligt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bestehen die Organe aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird eine Neubesetzung der Gremien der Gesellschaft angestrebt. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sollen mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Als neuer Vertreter für die Stadt Hamm ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen. Die weiteren Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sind im Rahmen des Beschlusses zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung der Vertretung bildet neben den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei ist bei der Benennung der weiteren Vertreter die entsprechende gesetzliche Regelung zu beachten. Die Vorlage wurde im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 42.Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB), GremienbesetzungZur Vorlage · 0041/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0041/20_VL der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB). Die Stadt Hamm hält gemäß der Sachdarstellung einen Anteil von 80,7 % an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den aktuellen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der HGB mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB entsendet der Rat einen Vertreter in diese Versammlung.
Des Weiteren sieht die Vorlage die Abberufung der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates mit sofortiger Wirkung vor. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates sind acht Mitglieder vorgesehen. Die Vorlage legt fest, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete oder ein entsprechend benannter Bediensteter als festes Mitglied in den Aufsichtsrat berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 43.Hammer IT-Schulsupport GmbH (HITS), Gremienbesetzung
- 44.Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0043/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0043/20 eine Neubesetzung der Gremien der Hallenmanagement Hamm GmbH (HMH) beantragt. Die Hallenmanagement Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft bestehen die Organe aus der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die bisherigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Für die Neubesetzung der sieben Sitze in der Gesellschafterversammlung ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied der Versammlung bildet. Die weiteren sechs Vertreter der Gesellschafterversammlung sind laut den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aus der Mitte des Rates zu wählen. Der Beschluss wurde in der Sitzung des Rates am 3. November 2020 gefasst.
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- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 03.11.2020 · Rat
- 45.Industriegebiet Westfalen GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0044/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0044/20_VL der Verwaltung sieht eine Neubesetzung der Gremien der Industriegebiet Westfalen GmbH vor. Die Stadt Hamm ist über die Tochtergesellschaft Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit einer Beteiligung von 50 Prozent an der Industriegebiet Westfalen GmbH beteiligt.
Der Rat soll gemäß dem vorliegenden Entwurf den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Industriegebiet Westfalen GmbH mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neues Mitglied benennen. Zudem ist die Abberufung der Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Als neues Mitglied im Aufsichtsrat soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete eingesetzt werden. Die Vorlage sieht zudem die Benennung weiterer Mitglieder und Stellvertreter vor.
Der Gesellschaftsvertrag der Industriegebiet Westfalen GmbH regelt, dass der Aufsichtsrat aus zehn Mitgliedern besteht, wobei fünf Vertreter durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH oder den Rat der Stadt Hamm entsandt werden. Die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sollen angewiesen werden, den vorgenannten Beschlüssen in ihrem Gremium zuzustimmen.
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- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 03.11.2020 · Rat
- 46.Innovationszentrum Hamm GmbH (IZH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0045/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0045/20 behandelt die Neubesetzung der Gremien der Innovationszentrum Hamm GmbH (IZH). Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit einer Beteiligung von 100 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Der Beschluss sieht vor, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem sollen die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates abberufen werden. Die Neubesetzung des Aufsichtsrates umfasst elf Mitglieder. Hierbei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als festes Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist. Die Benennung der weiteren Vertreter soll unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Zusätzlich wird die Anweisung enthalten, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den gesellschaftsvertraglichen Vorgaben den vorgenannten Beschlüssen in ihrem Gremium zustimmen sollen. Die Struktur der Gesellschaft umfasst laut Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung sowie den Aufsichtsrat.
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- 03.11.2020 · Rat
- 47.Kommunales Jobcenter Hamm AöR (KJC), GremienbesetzungZur Vorlage · 0046/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0046/20_VL) befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR. Da die Stadt Hamm die alleinige Trägerin der Gesellschaft ist, sieht die Satzung die Einrichtung verschiedener Organe vor, darunter ein Verwaltungsrat, ein Beirat für Arbeitsmarktpolitik sowie ein Ombudsrat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Verwaltungsrat mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Als neues Mitglied wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein Bedienteter vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat soll darüber hinaus aus weiteren sechs vom Rat zu wählenden Mitgliedern und deren Stellvertretern bestehen.
Parallel dazu sollen die Mitglieder des Beirats für Arbeitsmarktpolitik abberufen werden. Die Neubesetzung dieses Beirats umfasst die Benennung eines Vertreters des Oberbürgermeisters sowie vier weiterer durch den Rat zu benennender Personen. Ergänzt werden soll das Gremium durch Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft bzw. des Handwerks sowie der Wohlfahrtsverbände. Es gilt die Vorgabe, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Beirats nicht personenidentisch sein dürfen.
Zudem ist die Abberufung der Mitglieder des Ombudsrates vorgesehen. Das Gremium soll künftig aus drei Mitgliedern bestehen, wobei ein Platz für einen Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände vorgesehen ist.
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- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 48.KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0047/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Gremien der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH vorgelegt. Die Stadt hält an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil von 12 Prozent. Die Organe der Gesellschaft umfassen laut Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung sowie einen Wirtschaftsbeirat.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Mitglieder der Gesellschafterversammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete entsandt werden. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesellschaftsvertrages ist die Vertretung durch den Oberbürgermeister oder eine entsprechende Vertretung der Verwaltung vorgesehen.
Zudem soll die bisherige städtische Vertretung im Wirtschaftsbeirat der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH abberufen werden. Die Vorlage regelt die Neubesetzung dieses Gremiums, in das die Stadt Hamm ein Mitglied entsendet. Die Entscheidung über die personellen Veränderungen in den Organen der Gesellschaft war Gegenstand der Beratung im Rat.
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- 03.11.2020 · Rat
- 49.Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0048/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0048/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Stadt Hamm ist mit einer direkten Beteiligung von 51 Prozent sowie einer mittelbaren Beteiligung von 49 Prozent über die Stadtwerke Hamm GmbH an der Gesellschaft beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Mitglieder der Gesellschafterversammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen benannt werden. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht die Gesellschafterversammlung aus acht Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm sechs Mitglieder entsendet. Den Vorsitz der Versammlung führt der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung.
Zudem ist die Neubesetzung des Beirats für Klimaschutz und Energie vorgesehen. Die bisherigen Mitglieder des Beirats sollen mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Der Beirat besteht laut Geschäftsordnung aus 24 Mitgliedern, wobei die Besetzung unter anderem Vertreter des Rates der Stadt Hamm sowie Vertreter des Konzerns Stadt Hamm umfasst. Zudem ist vorgesehen, dass bestimmte Verbände, Vereine und Institutionen berechtigt sind, Vertreter in den Beirat zu entsenden. Der Rat der Stadt Hamm ist zudem für die Bestellung der Vorsitzenden des Beirates zuständig.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.06.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.06.2021 · Integrationsrat
- 03.11.2020 · Rat
- 50.Maximilianpark Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0049/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0049/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Maximilianpark Hamm GmbH. Die Stadt Hamm ist mit einem Anteil von 58,3 % die Mehrheitsgesellschafterin an der Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag setzt sich die Struktur der Unternehmensorgane aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Rat der Stadt Hamm wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Maximilianpark Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem sieht die Vorlage die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat vor.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 15 Mitgliedern. Davon werden neun Vertreter durch den Rat der Stadt Hamm benannt, während die verbleibenden Mitglieder durch den Regionalverband Ruhr gestellt werden. Als festes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen. Für die Benennung der weiteren Vertreter ist die Einhaltung der Bestimmungen des § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen maßgeblich.
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- 03.11.2020 · Rat
- 51.MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0050/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH vorgelegt. Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mittelbar am Unternehmen beteiligt.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Vertreter soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie zwei weitere Personen benannt werden.
Zudem wird die Anweisung vorgesehen, dass die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen den vorgenannten Beschlüssen in dem Gremium der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen sollen. Die Grundlage für die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung bildet der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, der eine Vertretung durch drei Personen vorsieht. Dabei ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als geborenes Mitglied der Gesellschafterversammlung vorgesehen.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 23.06.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.11.2020 · Rat
- 52.MVA Hamm Eigentümer-GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0051/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0051/20 befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der MVA Hamm Eigentümer-GmbH. Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm GmbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH mittelbar beteiligt.
Der Beschluss sieht vor, die derzeitigen Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der MVA Hamm Eigentümer-GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Vertreter sollen der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen benannt werden. Zudem ist die Abberufung der Mitglieder im Fachbeirat der Gesellschaft vorgesehen, wobei auch hier die Neubesetzung durch den Oberbürgermeister oder eine Vertretung sowie weitere Mitglieder vorgesehen ist.
Darüber hinaus wird die Anweisung an die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH vorgeschlagen, den genannten Beschlüssen in diesem Gremium gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen zuzustimmen. Die Grundlage für die Besetzung der Organe bildet der Gesellschaftsvertrag der MVA Hamm Eigentümer-GmbH sowie die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 53.NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0052/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0052/20 wird eine Änderung in der Gremienbesetzung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Die Stadt Hamm hält gemäß dem Gesellschaftsvertrag einen Geschäftsanteil von einem Prozent an der Gesellschaft. Die Organe der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH bestehen laut den vorliegenden Unterlagen aus der Geschäftsführung sowie der Gesellschafterversammlung.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Hamm einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Gleichzeitig wird die Benennung eines neuen Mitglieds für dieses Gremium vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. November 2020 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 10.06.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 03.11.2020 · Rat
- 54.Projektgesellschaft Radbod mbH i.L., GremienbesetzungZur Vorlage · 0053/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0053/20 betrifft die Neubesetzung der Organe der Projektgesellschaft Radbod mbH i.L. Die Stadt Hamm hält gemäß dem Gesellschaftsvertrag einen Geschäftsanteil von 33,33 Prozent an der Gesellschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die derzeitigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben und neue Mitglieder zu benennen. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete der Verwaltung als Teil der neuen Besetzung fungiert. Die Anzahl der Vertreter in der Gesellschafterversammlung kann laut Gesellschaftsvertrag bis zu drei Personen umfassen.
Parallel dazu soll die Neubesetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfolgen. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden ebenfalls mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Stadt Hamm ist laut Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, drei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, wobei der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Gremiums sein soll. Zudem ist die Entsendung eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds als freier Vertreter der Wirtschaft vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Verfahrens bildet unter anderem die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 03.11.2020 · Rat
- 55.Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), GremienbesetzungZur Vorlage · 0054/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0054/20 eine Neubesetzung der Vertretung in der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) beantragt. Die Stadt hält am Anteil von 5,3 % an der Gesellschaft. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der RLG setzt sich die Unternehmensführung aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und eine neue Person als Mitglied zu benennen. Ebenso ist die Abberufung der bisherigen Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen, wobei auch hier die Benennung eines neuen Mitglieds vorgesehen ist.
Die Stadt Hamm ist laut Gesellschaftsvertrag berechtigt, jeweils ein Mitglied für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung sowie ein Mitglied für den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Rat der Stadt Hamm hat die Vorlage in der Sitzung am 3. November 2020 beraten.
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- 03.11.2020 · Rat
- 56.Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH (SEG), Gremienbesetzung
- Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH (SEG), GremienbesetzungZur Vorlage · 0055/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0055/20_ER-1 wird eine Änderung der Gremienbesetzung in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH (SEG) beantragt. Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abzuberauben.
Als Nachfolge für die Vertretung der Stadt Hamm in diesem Gremium wird der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgeschlagen. Die Anpassung der Besetzung erfolgt im Kontext einer geplanten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH, welche in der Dezembersitzung des Rates verabschiedet werden soll. Ziel der Neuregelung ist es, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung analog zur Besetzung des Hauptausschusses auf insgesamt 13 Mitglieder festzulegen.
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- 03.11.2020 · Rat
- 57.Sparkasse Hamm, GremienbesetzungZur Vorlage · 0056/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0056/20_VL der Verwaltung befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Sparkasse Hamm. Da die Stadt Hamm Träger der Sparkasse ist, unterliegt die Besetzung der Organe, bestehend aus Verwaltungsrat und Vorstand, den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die bisherigen Vertreter im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm mit sofortiger Wirkung abberufen. Die Neubesetzung des Verwaltungsrates sieht laut Satzung ein vorsitzendes Mitglied, neun weitere sachkundige Mitglieder sowie fünf Dienstkräfte der Sparkasse vor. Für die Position des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung sieht das Gesetz vor, dass der Rat eines seiner Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten wählt. Die sachkundigen Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlzeit des Rates bestimmt.
Als Grundlage für die Wahl der fünf Dienstkräfte dient der Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse Hamm vom 8. Oktober 2020. Dieser Vorschlag umfasst eine Liste von 23 Personen, aus denen die Verwaltung die endgültige Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter vorschlägt. Die Abstimmung über alle Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt in einem Wahlgang.
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- 24.06.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 03.11.2020 · Rat
- 58.Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Torsten Cremer, der Sparkasse HammZur Vorlage · 0057/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm genehmigt. Der Beschluss bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm bereits getroffene Entscheidung, das aktuelle Vorstandsmitglied erneut zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen.
Die neue Amtszeit ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a des Sparkassengesetzes NRW liegt die Zuständigkeit für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Berufung der vorsitzenden Person beim Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm. Der Verwaltungsrat hatte der entsprechenden Wiederbestellung in seiner Sitzung am 13. August 2020 bereits zugestimmt.
Zusätzlich ist nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e des Sparkassengesetzes NRW die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse Hamm erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung diente somit der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe durch das kommunale Entscheidungsorgan.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 59.Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0058/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0058/20 behandelt die Neubesetzung der Vertretungen der Stadt Hamm in den Organen der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH. Die Stadt hält an dieser Gesellschaft eine direkte Beteiligung von 62,5 Prozent sowie indirekte Beteiligungen über die Stadtwerke Hamm GmbH und die Sparkasse Hamm.
Der Rat der Stadt Hamm soll gemäß dem Beschlussvorschlag den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung abberufen und ein neues Mitglied benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Vertreter der Stadt Hamm im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Als neue Mitglieder im Aufsichtsrat soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen eingesetzt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung entsendet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm elf Vertreter entsendet. Laut den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete ein festes Mitglied des Aufsichtsrates. Die Amtsdauer der städtischen Vertreter endet jeweils mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- 60.Stadtwerke Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0059/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0059/20_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der Stadtwerke Hamm GmbH. Die Vorlage sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberafen und neue Mitglieder zu benennen. Als festes Mitglied der Gesellschafterversammlung ist der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete vorgesehen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Vertreter in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neue Mitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht laut Gesellschaftsvertrag aus 21 Mitgliedern, wobei die Stadt Hamm 14 Vertreter entsendet. Ein Sitz ist dabei für den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete reserviert, während die restlichen 13 Sitze durch den Rat zu besetzen sind.
Zudem umfasst der Beschlussvorschlag die Anweisung an die Gesellschafterversammlung, die Mitglieder im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und neu zu benennen. Auch hier ist die Teilnahme des Oberbürgermeisters oder einer von ihm benannten Bediensteten vorgesehen. Die weiteren 14 Beiratsmitglieder sollen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung benannt werden. Die Stadtwerke Hamm GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm.
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- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.11.2020 · Rat
- 61.Tierpark Hamm gGmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0060/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0060/20 eine Neubesetzung der Gremien der Tierpark Hamm gGmbH beantragt. Die Tierpark Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Organstruktur aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zusammen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied zu benennen. Zudem ist die Abberufung der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus sieben Mitgliedern, wobei alle Vertreter durch die Stadt Hamm entsandt werden.
Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete als Mitglied in das Gremium berufen wird. Die Benennung der weiteren Vertreter unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rat am 3. November 2020 behandelt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 25.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 03.11.2020 · Rat
- 62.Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS), GremienbesetzungZur Vorlage · 0061/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0061/20 betrifft die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS). Die Stadt Hamm hält gemäß den vorliegenden Informationen einen Geschäftsanteil von 6,6 Prozent an der Gesellschaft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der UKBS mit sofortiger Wirkung abzuberauben und ein neues Mitglied für dieses Gremium zu benennen. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der UKBS ist die Stadt Hamm dazu berechtigt, ein Mitglied in der Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Des Weiteren umfasst die Vorlage die Neubesetzung der Vertretung im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Der bisherige Vertreter im Aufsichtsrat soll mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrats ist die Benennung eines neuen Mitglieds sowie die Wahl eines Stellvertreters vorgesehen. Der Gesellschaftsvertrag der UKBS sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus 17 Mitgliedern besteht, wobei der Stadt Hamm aufgrund der Höhe ihrer Stammeinlagen ein Sitz zusteht. Zudem ist laut den Satzungsbestimmungen für jedes entsandte Aufsichtsratsmitglied die Entsendung eines Stellvertreters durch den jeweiligen Gesellschafter vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 03.11.2020 · Rat
- 63.Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH (WFH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0062/20_VL · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0062/20 regelt die personelle Neubesetzung der Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm, deren Organe laut Gesellschaftsvertrag aus der Geschäftsführung, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat bestehen.
Der Rat wird im Rahmen der Vorlage dazu aufgerufen, den bisherigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberaumen und ein neues Mitglied zu benennen. Die Stadt Hamm entsendet gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ein Mitglied in diese Versammlung.
Zudem sieht die Vorlage die Abberufung der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH mit sofortiger Wirkung vor. Für die Neubesetzung des Aufsichtsrates sind elf Vertreter vorgesehen. Als festes Mitglied des Aufsichtsrates ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete oder ein von ihm benannter Bediensteter vorgesehen. Die Benennung der weiteren Vertreter erfolgt durch den Rat unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 64.Zentralhallen Hamm GmbH, GremienbesetzungZur Vorlage · 0063/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0063/20 einen Antrag zur Neubesetzung der Gremien der Zentralhallen Hamm GmbH vorgelegt. Die Stadt hält an der Gesellschaft einen Geschäftsanteil von 0,1 Prozent.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den aktuellen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Zentralhallen Hamm GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben und eine neue Person als Mitglied zu benennen. Parallel dazu soll die Abberufung des derzeitigen Vertreters im Aufsichtsrat der Gesellschaft erfolgen. Für das Aufsichtsratsmandat wird der Gesellschafterversammlung ein neues Mitglied zur Wahl vorgeschlagen.
Die Grundlage für diese personellen Veränderungen bildet der Gesellschaftsvertrag der Zentralhallen Hamm GmbH. Dieser regelt, dass die Gesellschafter sich in der Versammlung durch Personen vertreten lassen können und die Stadt Hamm ein Mitglied entsendet. Zudem sieht der Vertrag vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahme des Vertreters des Mehrheitsgesellschafters, durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden. Dem Rat der Stadt Hamm kommt dabei das Recht zu, der Gesellschafterversammlung entsprechende Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrats zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- 65.Sport und Freizeit Hamm gGmbH (SFH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0065/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0065/20 betrifft die Neubesetzung der Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Die Sport und Freizeit Hamm gGmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hamm. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich die Gesellschafterversammlung aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammen.
Der Beschluss sieht vor, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung mit sofortiger Wirkung abzuberaumen. Als neue Mitglieder der Versammlung soll der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete beziehungsweise ein von ihm benannter Bediensteter in das Gremium berufen werden. Die weitere Benennung der verbleibenden Vertreter der Stadt Hamm erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 3. November 2020 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.08.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 03.11.2020 · Rat
- Sport und Freizeit Hamm gGmbH (SFH), GremienbesetzungZur Vorlage · 0065/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage der Nummer 0065/20_ER-1 wird eine Änderung der Gremienbesetzung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, welche in der Dezembersitzung des Rates verabschiedet werden soll.
Der neue Gesellschaftsvertrag sieht eine Erweiterung der Gesellschafterversammlung auf insgesamt 13 Mitglieder vor. Diese Neuausrichtung orientiert sich an der Mitgliederzahl des Ausschusses für Sport und Freizeit. Im Zuge dieser Anpassung wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Mitglieder für die künftige Besetzung ist der Oberbürgermeister der Stadt Hamm oder eine von ihm benannte Bedienstete bzw. ein von ihm benannter Bediensteter vorgesehen. Die weiteren Besetzungsdetails für die verbleibenden Plätze der Gesellschafterversammlung sind Gegenstand der Neuregelung im Rahmen der Vertragsänderung.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- B.Antrag
- 1.Halbierung der Kita-BeiträgeZur Vorlage · 0001/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen der SPD, der FDP sowie der Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen der Vorlage 0001/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Reduzierung der Kita-Beiträge in der Stadt Hamm.
Konkret fordern die beteiligten Fraktionen, die Beiträge für Kindertageseinrichtungen im Zeitraum von August 2020 bis Dezember 2020 zu halbieren. In der Begründung des Antrags wird auf die Bedeutung von Familien in der Gesellschaft sowie auf die Notwendigkeit einer Unterstützung während der Corona-Pandemie verwiesen. Der Antrag wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020 · Rat
- C.Verschiedenes