Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Torsten Cremer, der Sparkasse Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Hamm genehmigt. Der Beschluss bezieht sich auf die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm bereits getroffene Entscheidung, das aktuelle Vorstandsmitglied erneut zum Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen.
Die neue Amtszeit ist für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 15 Absatz 2 Buchstabe a des Sparkassengesetzes NRW liegt die Zuständigkeit für die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Berufung der vorsitzenden Person beim Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm. Der Verwaltungsrat hatte der entsprechenden Wiederbestellung in seiner Sitzung am 13. August 2020 bereits zugestimmt.
Zusätzlich ist nach § 8 Absatz 2 Buchstabe e des Sparkassengesetzes NRW die Genehmigung durch den Träger der Sparkasse Hamm erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung diente somit der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe durch das kommunale Entscheidungsorgan.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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