Bildung und Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 0004/20_VL geht es um die Bildung und die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Hamm. Die Verwaltung legt dar, dass gemäß der Gemeindeordnung die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsausschusses in jeder Gemeinde verpflichtend ist. Der Ausschuss verfügte in der Vergangenheit über 15 Mitglieder.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl des Rechnungsprüfungsausschusses weiterhin auf 15 Personen festzusetzen, wobei mindestens acht dieser Mitglieder aus dem Rat gewählt werden sollen. Die Vorlage regelt zudem das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Für den Fall, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist eine Wahl nach § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung möglich. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dabei werden die Sitze entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.
Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Mitgliedern sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Es wird klargestellt, dass die Vertretung der bereits gewählten Stellvertreter auf einer listenmäßigen und nicht auf einer persönlichen Vertretung basiert. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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