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Beschlussvorlage

Wahl der Ratsmitglieder im Integrationsrat der Stadt Hamm

0023/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 3. November 2020 wurde über die Besetzung des Integrationsrates entschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sah die Wahl von sieben Ratsmitgliedern als Mitglieder des Integrationsrates vor.

Die rechtliche Grundlage für diese Wahl bildet die Hauptsatzung der Stadt Hamm sowie die Gemeindeordnung. Gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung setzt sich der Integrationsrat aus insgesamt 14 nach den Grundsätzen des § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung gewählten stimmberechtigten Mitgliedern sowie aus sieben zusätzlich zu wählenden Ratsmitgliedern zusammen. Die Wahl der sieben Ratsmitglieder erfolgt dabei auf Basis der Bestimmungen des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Mit der Verabschiedung der Vorlage wurde die personelle Zusammensetzung der Ratsmitglieder für den neu zu wählenden Integrationsrat festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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