Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 2021 – 2026 des Lippeverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0025/20_VL befasst sich mit der Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum von 2021 bis 2026. Gemäß dem Lippeverbandsgesetz setzt sich die Verbandsversammlung aus Delegierten der Mitglieder zusammen, wobei die Anzahl der Stimmen und Delegierten durch die Höhe der jeweiligen Jahresbeiträge bestimmt wird.
Aufgrund der Verbandsbeiträge der Stadt Hamm stehen der Stadt 25 Direktdelegierte zur Verfügung. Für die Stimmgruppe der Städte und Gemeinden ist aufgrund der vorhandenen Beitragsteileinheiten kein weiterer Delegierter entsendbar. Die Vorlage führt aus, dass das Mandat eines Delegierten durch Abwahl, Abberufung oder den Wegfall der Entsendungsvoraussetzungen vorzeitig erlöschen kann. Da mehrere bisherige Ratsmitglieder nicht mehr dem Rat der Stadt Hamm angehören, endet deren Mandat als Delegierte.
Für die neue Amtsperiode sind neben den Vertretern aus dem Rat weitere Personen aus der Verwaltung als Delegierte vorgesehen. Hierzu zählen der Stadtbaurat, der Leiter des Grünflächen- und Tiefbauamtes, der Leiter des Umweltamtes sowie eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes. Die Amtszeit der bisherigen Delegierten endet mit der ersten Sitzung der neu gebildeten Verbandsversammlung, welche für den 3. März 2021 angesetzt ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entsendung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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