MVA Hamm Eigentümer-GmbH, Gremienbesetzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 0051/20 befasst sich mit der Neubesetzung der Gremien der MVA Hamm Eigentümer-GmbH. Die Stadt Hamm ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm GmbH mit einer Beteiligung von 15,08 Prozent an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH mittelbar beteiligt.
Der Beschluss sieht vor, die derzeitigen Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der MVA Hamm Eigentümer-GmbH mit sofortiger Wirkung abzuberauben. Als neue Vertreter sollen der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Bedienstete sowie weitere Personen benannt werden. Zudem ist die Abberufung der Mitglieder im Fachbeirat der Gesellschaft vorgesehen, wobei auch hier die Neubesetzung durch den Oberbürgermeister oder eine Vertretung sowie weitere Mitglieder vorgesehen ist.
Darüber hinaus wird die Anweisung an die Vertreter der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH vorgeschlagen, den genannten Beschlüssen in diesem Gremium gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen zuzustimmen. Die Grundlage für die Besetzung der Organe bildet der Gesellschaftsvertrag der MVA Hamm Eigentümer-GmbH sowie die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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