Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0020/20_VL die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe beantragt. Die Stadt Hamm ist seit 1995 Mitglied in diesem Zweckverband. Die Verbandsversammlung fungiert als zentrales Organ des Verbandes und ist unter anderem für die Wahl der Verbandsvorsitz, die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan sowie über Satzungsänderungen, den Haushalts- und den Stellenplan zuständig.
Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist jede Gebietskörperschaft dazu verpflichtet, fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Satzung sieht vor, dass die Mitglieder aus der Mitte der Vertretungskörperschaft gewählt werden, weshalb eine Entsendung sachkundiger Bürger nicht möglich ist. Neben politischen Mandatsträgern kann auch der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte oder eine von diesem benannte Vertretung entsandt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm insgesamt fünf Mitglieder und entsprechende Stellvertreter entsendet. Dabei ist vorgesehen, dass der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung als eines der Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten ist. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entsendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
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- 03.11.2020kein Ergebnis hinterlegt
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